DRV zu Opodo-Entscheidung der EU-Kommission: Verbesserungen trotz fortgesetzter Tolerierung erreicht
(Berlin) - Die Entscheidung der Europäischen Kommission, das Airline-Internet-Portal Opodo kartellrechtlich nicht zu untersagen, wird vom Deutschen Reisebüro und Reiseveranstalter Verband (DRV) bedauert. Dennoch seien wesentliche Verbesserungen auf die Intervention des Branchenverbands zurückzuführen, sagte DRV-Hauptgeschäftsführer Dr. H. Jochen Martin gestern in Berlin: So hat die EU-Kommission die Fluglinien mit Gesellschafter-Status bei Opodo verpflichtet, den Meistbegünstigungsstatus in Form eines Memorandums zu erläutern. Auch müssen die Opodo-Gesellschafter der Kommission künftig alle wesentlichen Vereinbarungen binnen sechs Monaten zur Kenntnis geben.
Nicht ausgeräumt habe die EU-Kommission die Befürchtung des DRV und zahlreicher Branchenunternehmen, dass durch Marketing-Maßnahmen und Angebots-Steuerung Kundenströme zu Opodo umgeleitet werden. Positiv bewertet Dr. H. Jochen Martin hingegen die gegenüber der Veröffentlichung im Amtsblatt C 223/6 vom 20. November 2001 deutlich präzisierten Sicherungen gegen den Austausch geschäftlich sensibler Daten der Opodo-Gesellschafter untereinander sowie zwischen den Gesellschaftern und dem Internet-Portal.
Quelle und Kontaktadresse:
Deutscher Reisebüro und Reiseveranstalter Verband e.V. (DRV)
Albrechtstraße 9-10, 10117 Berlin
Telefon: 030/284060, Telefax: 030/2840633
Sie sehen gerade einen Platzhalterinhalt von Facebook. Um auf den eigentlichen Inhalt zuzugreifen, klicken Sie auf die Schaltfläche unten. Bitte beachten Sie, dass dabei Daten an Drittanbieter weitergegeben werden.
Mehr InformationenSie sehen gerade einen Platzhalterinhalt von X. Um auf den eigentlichen Inhalt zuzugreifen, klicken Sie auf die Schaltfläche unten. Bitte beachten Sie, dass dabei Daten an Drittanbieter weitergegeben werden.
Mehr Informationen



