Pressemitteilung | DSLV Bundesverband Spedition und Logistik e.V.

DSLV fordert: EU-Entsenderecht auf Kabotagetransporte beschränken

(Berlin) - Der Deutsche Speditions- und Logistikverband (DSLV) fordert, den Anwendungsbereich des europäischen Entsenderechts im Transportsektor allein auf Kabotagebeförderungen zu begrenzen. Sein Fachausschuss Straßengüterverkehr hat die bisherige Position zum EU-Mobilitätspaket während einer Sitzung am 9. und 10. Oktober 2017 in Brüssel damit bekräftigt. Nur so können gleichzeitig die Ziele der EU zur Herstellung eines Binnenmarkts ohne Grenzen einerseits und der Schutz nationaler Transportdienstleister vor ruinösem Wettbewerb durch gebietsfremde Anbieter andererseits erreicht werden.

In Gesprächen mit Vertretern der Europäischen Kommission sowie mit deutschen Abgeordneten sämtlicher Fraktionen des Europäischen Parlaments machte der DSLV-Ausschuss deutlich, dass der ursprüngliche Schutzzweck der seit 1996 geltenden EU-Entsenderichtlinie auf die Verbesserung der Sozialstandards ins Ausland entsandter Arbeitnehmer vor allem des Handwerks und des Baugewerbes ("stationäre Arbeiten") zielte, aber nicht "mobile Tätigkeiten" adressiert. Sollte der Anwendungsbereich des Entsenderechts durch ein "Lex Specialis" nun grundsätzlich auch auf den Transportsektor ausgedehnt werden, muss zuvor sehr sorgfältig geprüft werden, ob die dem Schutzzweck der Norm zu Grunde liegenden Annahmen für sämtliche internationalen Beförderungsvorgänge tatsächlich auch erfüllt werden.

Pauschal nationale Mindestlohnbestimmungen auf gebietsfremde Fahrzeugführer anzuwenden, die sich im Rahmen grenzüberschreitender Beförderungen nur kurze Zeit im Zielland des von ihnen durchgeführten Transports aufhalten, geht an der ursprünglichen Intention des europäischen Entsenderechts vorbei. Bei täglichen Linienverkehren zwischen zwei oder mehr Ländern etwa kehren die Fahrer regelmäßig in ihr Heimatland zurück. Lebenshaltungskosten im Ausland entstehen hier faktisch nicht. Arbeitgeber müssten dennoch die Einhaltung der Sozialvorschriften aller befahrenen Länder aufwendig dokumentieren. Mit ihrem Vorschlag für ein neues Entsenderecht webt die Kommission insofern weiterhin selbst am europäischen Mindestlohnflickenteppich, anstatt ihn aufzulösen. Die Kommission wird dadurch selbst zur Bremse des freien Binnenmarkts, mahnt der DSLV.

Angesichts des wachsenden europaweiten Fahrermangels verringern sich die Lohnunterschiede zwischen den Ländern. Das politische Ziel Brüssels, Sozialstandards zu verbessern und Wettbewerbsverzerrungen zwischen den Ländern abzubauen, wird angesichts der jüngsten Lohnentwicklungen im Fahrerbereich zunehmend obsolet. In den meisten Ländern bewegen sich Fahrerlöhne längst über Mindestlohn-, größtenteils sogar über Tarifniveau.

Regelungsbedarf sieht der DSLV deshalb lediglich für Kabotagebeförderungen. Hier fordert der Verband sogar strengere Regeln als die EU-Kommission vorschlägt. So sollten nach Forderung des DSLV nationale Mindestlohnvorschriften bereits ab dem ersten Tag für jeden innerstaatlichen Transport gelten. Deren Einhaltung muss dabei streng kontrolliert werden.

Für ein "Lex Specialis" zum europäischen Entsenderecht schlägt der DSLV deshalb eine denkbar einfache Formulierung vor: "Mobile Tätigkeiten wie Güterbeförderungen sind mit Ausnahme von Kabotagetransporten in den Mitgliedstaaten vom Anwendungsbereich der Richtlinie 96/71/EG vom 16. Dezember 1996 ausgenommen."

Hintergrund: Der DSLV vertritt als Spitzenorganisation die Speditions- und Logistikbranche sowie die Transportwirtschaft über alle Verkehrsträger hinweg (Straße, Schiene, See- und Binnenschifffahrt sowie Luftfracht), einschließlich der Organisation, Bereitstellung, Steuerung, Optimierung und Sicherung von Prozessen der Güterströme entlang der Lieferkette. Der DSLV repräsentiert über seine 16 Landesverbände etwa 3.000 Unternehmen mit mehr als 550.000 Beschäftigten.

Quelle und Kontaktadresse:
Deutscher Speditions- und Logistikverband e.V. (DSLV) Frank Huster, Hauptgeschäftsführer Unter den Linden 24 | Friedrichstr. 155-156, 10117 Berlin Telefon: (030) 4050228-0, Fax: (030) 4050228-88

(wl)

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