DSLV fordert Präzisierung des EU-Entsenderechts: Rückkehr zur Kleinstaaterei behindert freien Warenverkehr
(Berlin) - "Die Errungenschaften des freien Warenverkehrs der Europäischen Union stehen durch nationale Alleingänge bei Verwaltungsvorschriften im grenzüberschreitenden Güterverkehr zur Disposition.” Dies erklärt Frank Huster, Hauptgeschäftsführer des Deutschen Speditions- und Logistikverbandes (DSLV), anlässlich der Veröffentlichung eines Positionspapiers des Verbandes.
Neben Deutschland haben auch Frankreich, Österreich, Belgien, die Niederlande und Norwegen gesetzliche Regelungen zum Mindestlohn erlassen, die innerhalb der Europäischen Union den grenzüberschreitenden Verkehr durch unterschiedliche Meldepflichten und Verwaltungsvorschriften behindern.
Die genannten EU-Mitgliedstaaten beziehen sich bei ihrer nationalen Gesetzgebung auf das europäische Entsenderecht (Richtlinie 96/71/EG). Die Richtlinie soll sicherstellen, dass in einem Mitgliedstaat über einen längeren Zeitraum keine Arbeitnehmer tätig sind, deren Arbeitsverhältnisse nicht dem Recht dieses Mitgliedstaates unterworfen sind. Nach Auffassung des DSLV ist aber die Richtlinie nicht auf mobile Dienstleistungen anwendbar, wie sie durch Fahrpersonal im internationalen Verkehr - ob per Lkw, Seeschiff oder Flugzeug - erbracht werden. "Die Dauer des Aufenthalts bleibt bei den heutigen Regelungen völlig unberücksichtigt, auch wenn sich das ausländische Fahrpersonal nur wenige Stunden im Land aufhält", bemängelt Huster.
Die zur Kontrolle eingerichteten nationalstaatlichen Regelungen und Meldepflichten schotten nationale Verkehrsmärkte im europäischen Binnenmarkt für gebietsfremde Transportunternehmen zusätzlich ab. "Als Folge dieses Flickenteppichs werden Logistikprozesse langsamer und teurer. Es entstehen Handelshemmnisse, die dem europäischen Ziel des freien Warenverkehrs entgegenlaufen", so Huster weiter.
"Deshalb fordert der DSLV eine baldige und verbindliche sektorspezifische Ausgestaltung des europäischen Entsenderechts, welche die besonderen Merkmale der mobilen Arbeit des Fahrpersonals im Rahmen internationaler Transportdienstleistungen berücksichtigt und die sich hinsichtlich Arbeitsdauer und -struktur signifikant von stationär durchgeführten Arbeiten im Ausland unterscheiden", so Huster abschließend.
Das Positionspapier ist hier abrufbar: http://dslv.org/dslv/web.nsf/id/li_eu-entsenderecht.html
Quelle und Kontaktadresse:
Deutscher Speditions- und Logistikverband e.V. (DSLV), Geschäftsstelle Berlin
Jürgen Hasler, Leiter Politik und Kommunikation
Unter den Linden 24 | Friedrichstr. 155-156 , 10115 Berlin
Telefon: (030) 2787469-0, Fax: (030) 2787469-9
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