Pressemitteilung | Deutscher Städte- und Gemeindebund e.V. (DStGB)
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DStGB begrüßt Verzicht auf Abgeltungssteuer für kommunale Wohnungsunternehmen

(Berlin) - Der Deutsche Städte- und Gemeindebund begrüßt die heutige (8. August 2007) Entscheidung des Bundeskabinetts, von einer kommunalen Sondersteuer bei den kommunalen Wohnungsgesellschaften abzusehen.

Ursprünglich sah der Entwurf des Jahressteuergesetzes 2008 vor, eine pauschale Steuer von drei Prozent auf sämtliche Rücklagen der öffentlichen Wohnungsbetriebe zu erheben. Dies hätte eine finanzielle Belastung der Wohnungsgesellschaften von ca. 2,3 Mrd. Euro mit sich gebracht. Dies war auf deutliche Kritik des Deutschen Städte- und Gemeindebundes gestoßen.

Nunmehr bleibt es bei der bisherigen Rechtslage, allerdings wird den kommunalen Wohnungsunternehmen, die Option eingeräumt – zum Beispiel wenn sie verkaufen wollen – eine dreiprozentige pauschale Steuer zu wählen. „Die Forderung des DStGB, dass insbesondere nachhaltig wirtschaftende Wohnungsunternehmen, die nicht verkaufen wollen, sondern in die Verbesserung für die Mieter und den Klimaschutz investieren wollen, nicht bestraft werden dürfen, wurde damit erfüllt“, sagte der Hauptgeschäftsführer des Deutschen Städte- und Gemeindebundes, Dr. Gerd Landsberg, heute (8. August 2007) in Berlin.

Quelle und Kontaktadresse:
Deutscher Städte- und Gemeindebund (DStGB) Pressestelle Marienstr. 6, 12207 Berlin Telefon: (030) 773070, Telefax: (030) 77307200

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