Pressemitteilung | Deutscher Städte- und Gemeindebund e.V. (DStGB)

DStGB für kommunale Entscheidungsfreiheit bei Ladenschluss / Erweiterung der Ladenöffnungszeiten nicht auf Samstage beschränken

(Berlin) - Der Deutsche Städte- und Gemeindebund (DStGB) hält den Vorstoß der Bundesregierung, die Ladenöffnungszeiten nur an Samstagen auf 20.00 Uhr zu verlängern, für zu kurz gegriffen. „Die Städte und Gemeinden müssen eigenverantwortlich entscheiden können, welche Ladenöffnungszeiten sie in Abstimmung mit dem Handel zulassen. Hiermit ist eine vorgeschriebene Festlegung auf bestimmte Zeiten und eine Beibehaltung des Ladenschlussgesetzes nicht vereinbar“, erklärte der Hauptgeschäftsführer des Deutschen Städte- und Gemeindebundes, Dr. Gerd Landsberg.

Von einer Verlängerung der Ladenöffnungszeiten in den Innenstädten und Ortskernen, die grundsätzlich nur Sonn- und Feiertage ausnehmen sollte, muss im Interesse der Städte und Gemeinden ein eindeutiges städtebauliches Signal ausgehen. „Die Verlängerung der Ladenöffnungszeiten ist ein wesentlicher Schritt, Innenstädte und Ortskerne vor einer weiteren Verödung zu bewahren und sie auch am Abend wieder zu lebendigen Orten des Handels, der Kultur, des Arbeitens, des Wohnens und der Freizeit zu machen“, betonte Landsberg. Attraktive Innenstädte gewährleisteten einen angstfreien Aufenthalt und bieten Sicherheit für die Bürger. Dies führt insgesamt zu einer Steigerung der Lebensqualität in den Städten und Gemeinden.

Nach Auffassung des DStGB muss den Städten und Gemeinden auch die Möglichkeit gegeben werden, eine Verlängerung der Ladenöffnungszeiten auf der Grundlage einer selbst bestimmten Abgrenzung räumlich auf die Innenstädte und Ortskerne zu beschränken und die sog. „Grüne Wiese“ hiervon auszunehmen. Hierdurch kann ein fairer Ausgleich gegenüber den ansonsten im Vergleich zur „Grünen Wiese“ benachteiligten Innenstädten und Ortskernen geschaffen werden. Die „Grüne Wiese“ genießt gegenwärtig in Form kostengünstiger Parkplatzkapazitäten, eines größeren Flächenpotentials sowie eines preiswerteren Baulands Wettbewerbsvorteile, die durch eine räumliche Begrenzung erweiterter Ladenöffnungszeiten auf die Innenstädte und Ortskerne relativiert werden.

Der DStGB hält es neben einer Verlängerung der Ladenöffnungszeiten zur Revitalisierung der Zentren für erforderlich, gemeinsame durch Kommunen und Handel Einzelhandels- und Stadtmarketingskonzepte aufzustellen. Nur so könne auf Dauer mehr Aufenthaltsqualität und Lebendigkeit für die Städte und Gemeinden und damit letztlich eine Verbesserung der Bedingungen für den Handel und die Bürger in den Zentren erreicht werden.

Quelle und Kontaktadresse:
Deutscher Städte- und Gemeindebund (DStGB) Marienstr. 6 12207 Berlin Telefon: 030/773070 Telefax: 030/77307200

Weitere Pressemitteilungen dieses Verbands

NEWS TEILEN: