Pressemitteilung | Deutscher Städte- und Gemeindebund e.V. (DStGB)

DStGB: Gewerbesteuer als reine Gewinnsteuer blutet die Städte aus - Grundsteuer kein tragfähiger Ersatz

(Berlin) - Der Deutsche Städte- und Gemeindebund hat die Überlegungen in Teilen der Koalition, die Gewerbesteuer auf eine reine Gewinnsteuer zu reduzieren, scharf zurückgewiesen. „Das wäre ein verheerendes Signal für die Kommunen, für ihre Investitionskraft und damit für die Erhaltung und des Ausbaus lebenswerter Städte und Gemeinden“, sagte der Hauptgeschäftsführer Dr. Gerd Landsberg, am Sonntag (4. SEptember 2006) in Berlin.

Die Gewerbesteuereinnahmen haben sich in 2006 erstaunlich entwickelt und werden dieses Jahr auf circa 26,1 Mrd. Euro netto steigen. Die Städte brauchen dieses Geld, um den vielfältigen Anforderungen der Bürger, wie bessere Kinderbetreuung, bessere Schulen und mehr Sicherheit gerecht zu werden. „Wer hier die Axt anlegt, blutet die Städte aus“, sagte Landsberg.

Die Gewerbesteuer ist die Gegenleistung der Unternehmen für die Inanspruchnahme der kommunalen Infrastruktur und darf nicht nur bei Gewinnen des Unternehmens anfallen. Die Feuerwehr muss auch dann fahren, wenn es dem Unternehmen schlecht geht. Deswegen darf die Gewerbesteuer nicht zur reinen Gewinnsteuer „verkommen“, sondern im Gegenteil, die Bemessungsgrundlage muss verbreitert werden. Nur so können die Steuerschlupflöcher geschlossen werden. Firmen lassen sich derzeit häufig von ihren ausländischen Konzernmüttern Kredite geben und zahlen darauf Zinsen. Diese mindern den zu versteuernden Gewinn in Deutschland, während in Niedrigsteuerländern die Steuer auf den erhöhten Gewinn gering ausfällt. Eine reine Gewinnsteuer würde den Kapitalexport aus Deutschland zusätzlich beschleunigen. Das muss verhindert werden. Die Steuern müssen in Deutschland bleiben.

Der Ansatz ist auch deshalb falsch, weil Deutschland steuerlich ohnehin nur unterdurchschnittlich ertragsunabhängige Bestandteile besteuert, nämlich nur mit ca. 3,5 Prozent während der europäische Durchschnitt bei ca. 10,5 Prozent liegt.

Auch der Ansatz, die Ausfälle durch eine sog. Grundsteuer C für gewerbliche Grundstücke zu kompensieren, stößt bei den Kommunen auf Skepsis. Bisher liegen keine belastbaren Berechnungen vor. Ohne klare Berechnungen werden sich die Kommunen aber auf diesen Ersatz nicht einlassen.

Im Übrigen würde eine solche Grundsteuer auch auf die gewerblichen Mieter umgelegt und damit Existenzgründungen - die für unser Wachstum wichtig sind - erschweren. Hinzu kommt, dass in einer globalisierten Wirtschaft immer stärker die Wertschöpfung durch moderne Dienstleistungen z.B. im Netz stattfindet, der räumliche Standort und dessen Größe spielt dabei eine immer geringere Rolle. „Deshalb wäre es falsch und nicht zukunftsweisend, gerade daran eine neue Steuerpflicht zu knüpfen“, sagte Landsberg.

Quelle und Kontaktadresse:
Deutscher Städte- und Gemeindebund (DStGB) Franz-Reinhard Habbel, Leiter, Presse- u. Öffentlichkeitsarbeit Marienstr. 6, 12207 Berlin Telefon: (030) 773070, Telefax: (030) 77307200

(sk)

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