DStGB: Keine Mehrwertsteuer auf kommunale Abwasserbeseitigung!
(Berlin) - Anlässlich der Überreichung eines Branchenbildes der deutschen Wasserwirtschaft 2005 an Bundeswirtschaftsminister Michael Glos am am 8. März in Berlin wies das Geschäftsführende Präsidialmitglied des Deutschen Städte- und Gemeindebundes, Dr. Gerd Landsberg, auf die positiven Wirkungen der Steuerfreiheit der Abwasserbeseitigung hin:
Das Branchenbild verdeutlicht die Leistungsfähigkeit insbesondere der kommunalen Wasserwirtschaft. Für die Städte und Gemeinden ist allerdings von herausragender Bedeutung, dass die kommunale Abwasserentsorgung weiterhin steuerfrei bleibt. Die mit einer Besteuerung der Abwasserentsorgung zwangsläufig verbundenen Gebührenerhöhungen sind den Bürgern nicht zuzumuten!
In diesem Zusammenhang kritisierte Landsberg nachdrücklich die in den Ländern Nordrhein-Westfalen und Niedersachsen derzeit angestrengten Initiativen, den gesetzlichen Rahmen dafür zu schaffen, die Abwasserentsorgungspflicht auf Private ganz oder teilweise befristet widerruflich zu übertragen. Landsberg warnte davor, dass damit die bisherige steuerliche Einordnung der Abwasserentsorgung infrage gestellt wird. Folge wäre eine Belastung der Abwasserentsorgung mit derzeit 16 % Mehrwertsteuer.
Die Besteuerung der Abwasserentsorgung geht in die falsche Richtung. Sie hätte schon heute nach unseren Berechnungen deutliche Gebührensteigerungen zur Folge. Diese würden angesichts der ab 2007 zu erwartenden Erhöhung des Mehrwertsteuersatzes auf 19 % noch höher ausfallen, sagte Landsberg. Er wies darauf hin, dass schon bei einer Besteuerung der Abwasserentsorgung mit dem derzeit geltenden Mehrwertsteuersatz von 16 % mit Gebührenerhöhungen zwischen 12 und 18 % zu rechnen ist.
Bei einem Vier-Personen-Haushalt erhöhe sich die jährliche Gebührenbelastung von heute rund 450 um bis zu 80 auf dann rund 530 . Die Städte und Gemeinden lehnten es ab, durch die Landesgesetzgeber faktisch dazu gezwungen zu werden, die Bürger unnötig zu belasten.
Landsberg wies darauf hin, dass die neue Bundesregierung in ihrem Koalitionsvertrag eindeutig festgelegt habe, dass die Steuerbefreiung der Abwasser- und Abfallentsorgung aufrecht erhalten bleiben soll. Dies sollten auch die Länder im Interesse der Bürger beherzigen, so Landsberg.
Quelle und Kontaktadresse:
Deutscher Städte- und Gemeindebund (DStGB)
Franz-Reinhard Habbel, Leiter, Presse- u. Öffentlichkeitsarbeit
Marienstr. 6, 12207 Berlin
Telefon: (030) 773070, Telefax: (030) 77307200
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