Pressemitteilung | Deutscher Städte- und Gemeindebund e.V. (DStGB)

DStGB: Mehr Wettbewerb bei der Entsorgung von Verpackungsabfällen

(Berlin) - Anlässlich der heute beginnenden Entsorga in Köln fordert der DStGB eine zügige und umfassende Novellierung der Verpackungsverordnung. "Entgegen vielfältiger Ankündigungen, die Verpackungsverordnung ökonomisch und ökologisch zu verbessern, ist diesbezüglich bislang nichts unternommen worden", erklärte das Geschäftsführende Präsidialmitglied des Deutschen Städte- und Gemeindebundes, Dr. Gerd Landsberg.

Der DStGB fordert eine Überarbeitung der Verpackungsverordnung mit dem Ziel einer stärkeren Verwertung und der Schaffung von mehr Wettbewerb. Dies sei dringend notwendig, um die Gebührenbelastung für die Bürgerinnen und Bürger zu reduzieren. "Es könne nicht angehen, dass Verpackungsabfälle lediglich 25 Prozent der zurückgenommenen Abfallmenge ausmachen, diese 25 Prozent jedoch 85 Prozent der jährlich anfallenden Kosten in Höhe von 4,2 Mrd. DM auslösen", so Landsberg.

Der DStGB spricht sich daher für die Schaffung von mehr Wettbewerb sowohl im Hinblick auf die Vergabe von Entsorgungsdienstleistungen als auch insbesondere auf der Ebene der Systemträger, also der DSD AG, aus. Landsberg: "Nur auf diese Weise können durch eine Optimierung der Sammel-, Sortier- und Verwertungslogistik Kostenvorteile in Millionenhöhe zugunsten der Bürger erzielt und zugleich die wettbewerbsbedenkliche Monopolstruktur der DSD AG aufgebrochen werden". Aus diesem Grund sei es insbesondere auch notwendig, dass das von einem Systembetreiber abzudeckende Gebiet auf die Fläche des öffentlich-rechtlichen Entsorgungsträgers, also beispielsweise eines Landkreises, begrenzt wird und nicht – wie bislang - eine flächendeckende landes- oder sogar bundesweite Abdeckung vom Gesetzgeber gefordert wird. Nur so hätten, so Landsberg, auch mittelständische Betriebe eine Chance, mit der DSD AG in einen fairen Wettbewerb zu treten.

Der DStGB spricht sich bei einer Novellierung der Verpackungsverordnung ferner für die Herausnahme der sog. Leichtverpackungen aus der gesetzlichen Regelung aus, da es gerade für diese Verpackungsart sowohl ökonomische als auch ökologisch sinnvollere Entsorgungswege gebe.

Quelle und Kontaktadresse:
Deutscher Städte- und Gemeindebund, Marienstraße 6 12207 Berlin, Tel.: 030/773 07 201, Fax: 030/773 07 200

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