Pressemitteilung | Deutscher Städte- und Gemeindebund e.V. (DStGB)
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DStGB schlägt „Zentrum für Arbeit (ZfA)“ zur Neuordnung der Arbeitsverwaltung nach SGB II vor

(Berlin/Stuttgart) - Das Präsidium des Deutschen Städte- und Gemeindebundes hat sich am 8. Mai 2008 in Stuttgart für die Einrichtung von „Zentren für Arbeit (ZfA)“ zur Neuregelung der Arbeitsverwaltung nach dem Sozialgesetzbuch II ausgesprochen. „Ein solches „Zentrum für Arbeit (ZfA)“ leistet effektive Hilfe für Arbeitssuchende unter einem Dach, schafft eine dauerhafte Kooperation zwischen Kommunen und Bundesagentur und sorgt für klare Verantwortungsstrukturen“, sagte der Präsident des DStGB, Oberbürgermeister Christian Schramm, im Anschluss an die Sitzung.

Eine Neureglung der Arbeitsverwaltung ist notwendig geworden, nachdem das Bundesverfassungsgericht die bisherige Zusammenarbeit in sog. vom Gesetzgeber vorgeschriebenen Arbeitsgemeinschaften als unzulässige Mischverwaltung und Eingriff in die kommunale Selbstverwaltung für verfassungswidrig erklärt und eine Frist für eine verfassungskonforme Neuregelung bis zum 31.12.2010 gesetzt hat.

Das nun mehr vom DStGB vorgeschlagene „Zentrum für Arbeit (ZfA)“ wäre nach einer Gesetzesänderung im SGB II auf der Grundlage einer öffentlich-rechtlichen Vereinbarung zwischen Kommunen und Bundesagentur unter einem Dach und aus einer Hand zu organisieren. Ein solches „Zentrum für Arbeit (ZfA)“ ist verfassungsrechtlich zulässig und kann einfachgesetzlich geschaffen werden.

Das „Zentrum für Arbeit (ZfA)“ beruht auf einer klaren Verteilung der jeweiligen Verantwortung. Dennoch werden die zulässigen Möglichkeiten der Kooperation und Koordination der Leistungsgewährung im Interesse der Arbeitssuchenden ausgeschöpft. Dies hat folgende Vorteile:

- Erstbetreuung der Arbeitslosen aus einer Hand.
- Inhaltlich abgestimmte Leistungsgewährung in einem einzigen Bescheid.
- Dauerhafte und effektive Kooperationen zwischen Kommunen und Bundesagentur mit einheitlicher Außenvertretung (eine Behörde).
- Einheitliche Personalvertretung, rechtlich klare Grundlage für Personalbewirtschaftung.
- Kommunen und Bundesagentur können ihre jeweiligen besonderen Fähigkeiten (z.B. bei der Sozialbetreuung die
- Kommunen, bei Fortbildung und überregionaler Vermittlung die Bundesagentur) einbringen.
- Der Bund bleibt dauerhaft in der politischen Verantwortung für die Bekämpfung der Arbeitslosigkeit und
- die Kommunen haben Rechtssicherheit bezüglich der Kosten und ihres Personals.

Nach einem vom DStGB in Auftrag gegebenen rechts- und verwaltungswissenschaftlichen Gutachten kommt der renommierte Verfassungsrechtler und Verwaltungswissenschaftler Prof. Dr. Albert von Mutius u.a. zu dem Ergebnis, dass die erhebliche Ausweitung des sog. Optionsmodells, wie vom Deutschen Landkreistag gefordert, (69 zugelassene Kommunen erproben die alleinverantwortliche Verwaltung des SGB II) als Dauerlösung ungeeignet ist. Sie wäre eine Umgehung des Aufgabenübertragungsverbotes nach Artikel 84 Absatz 1, Satz 7 GG und ist über Artikel 106 Absatz 8 GG nicht zu finanzieren. Also müssten wiederum die Länderhaushalte einstehen (Konnexität), was zu erheblichen Verwerfungen im Bund-Länder-Finanzausgleich führen würde. Fehlbedarfe bei den Kreisen würden zudem ergänzend von den kreisangehörigen Gemeinden über die Kreisumlage zu finanzieren sein.

Die vom Bundesministerium für Arbeit und Soziales und von der Bundesagentur angestellten Überlegungen für ein „kooperatives Jobcenter“ können als Grundlage genutzt werden, um das vom DStGB vorgeschlagene „Zentrum für Arbeit (ZfA)“ umzusetzen.

Eine Kommunalisierung der Langzeitarbeitslosigkeit lehnt der DStGB nach wie vor ab. Der Bund darf nicht aus der politischen Verantwortung entlassen werden. Im Übrigen wäre das Kostenrisiko für die Kommunen nicht zu kalkulieren.

„Das jetzt vom DStGB vorgeschlagene Modell des „Zentrum für Arbeit (ZfA)“ zeigt einen Weg auf, wie Kommunen und Bundesagentur diese wichtigste politische Aufgabe in Deutschland, nämlich die weitere Reduzierung der Arbeitslosigkeit, effektiv angehen können“, sagte Schramm weiter. Zudem muss es darum gehen, den fast 60.000 Beschäftigen von Kommunen und Bund, die in den ARGEn eine engagierte Aufbau- und Umsetzungsarbeit geleistet haben und leisten, endlich eine Perspektive zu geben, wie es weitergeht.

Schramm äußerte die Erwartung, dass die Politik diesen Vorschlag aufgreife und in enger Abstimmung mit den kommunalen Spitzenverbänden die notwendigen gesetzlichen Änderungen vorbereite.

Quelle und Kontaktadresse:
Deutscher Städte- und Gemeindebund (DStGB) Franz-Reinhard Habbel, Leiter, Presse- und Öffentlichkeitsarbeit Marienstr. 6, 12207 Berlin Telefon: (030) 773070, Telefax: (030) 77307200

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