DStGB signalisiert Zustimmung zum Eckpunktepapier der Ausländerbeauftragten
(Berlin) - Als Schritt in die richtige Richtung bezeichnete der Deutsche Städte-und Gemeindebund die jüngsten Vorschläge der Ausländerbeauftragten, staatliche Mittel zur Finanzierung der Integrationspolitik zur Verfügung zu stellen und damit die Städte und Gemeinden finanziell zu entlasten. Diesen Feststellungen der Ausländerbeauftragten der Bundesregierung stimmen wir ausdrücklich zu. Damit wird die langjährige Forderung des Deutschen Städte- und Gemeindebundes aufgegriffen", sagte Dr. Gerd Landsberg, Geschäftsführendes Präsidialmitglied des Deutschen Städte und Gemeindebundes am 14. Dezember in Berlin.
So müssen den Zuwanderern umfassende Integrationskurse, insbesondere zum Spracherwerb, angeboten werden. Die Niederlande dienen hier als Beispiel. Die erfolgreiche Teilnahme an solchen Maßnahmen muss auch überprüft werden können. "Anreize im Aufenthalts- und Arbeitsgenehmigungsrecht können die Teilnehmer motivieren", sagte Landsberg weiter.
Zu begrüßen ist auch, dass die Programme sich vorrangig nur an Zuwanderer mit der Perspektive eines dauerhaften Aufenthaltes richten. Für Bürgerkriegsflüchtlinge und Asylbewerber dürfe kein Anreiz geschaffen werden, den Aufenthalt in Deutschland über das erforderliche Maß hinaus auszudehnen.
Landsberg wies daraufhin, dass mit den Eckpunkten noch kein Patentrezept gefunden sei und nannte eine Reihe ungeklärter Fragen:
"Ohne eine Verpflichtung zur Teilnahme besonders an Sprachkursen und ohne Sanktionierung dieser Pflichten wird es nicht gehen. Wir wissen außerdem nicht, in welchem Verhältnis die "Eckpunkte" der Ausländerbeauftragten zum Gesamtsprachkonzept der Bundesregierung stehen. Auch bereits hier lebende Zuwanderer müssen in die Programme einbezogen werden, um die bestehenden Integrationsdefizite abzubauen. Hierzu sagen die "Eckpunkte" nichts", bemängelte der DStGB. Das Konzept erwähne meist nur Ausländer. Bei Spätaussiedlern, von denen die meisten Deutsche seien, stellten sich jedoch die gleichen Probleme.
Die Mitarbeiter in den Ausländerbehörden verrichten eine nicht einfache Tätigkeit: "Sie bewältigen oft an der Grenze der Belastbarkeit eine sehr schwierige Aufgabe, auch wegen des komplizierten Ausländerrechts. Wenn die Bundesregierung von den Ausländerämtern mehr Beratungsleistungen verlangt, muss sie auch die Finanzierung des dafür zusätzlich erforderlichen Personals sicherstellen", forderte Landsberg.
Auch gehe aus dem Konzept nicht hervor, gegen wen sich die vorgesehenen Rechtsansprüche auf Integrationsangebote richten sollen.
Fazit: "Wenn der Staat richtigerweise bessere Integrationsmaßnahmen für mehr Zuwanderer bereitstellen und dies mit Rechtsansprüchen verbinden will, wird dies ohne eine erhebliche Anhebung der Ausgaben des Bundes nicht zu machen sein."
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