DStGB und Bundesagentur vereinbaren Leitlinien für Zusatzjobs / Hartz IV nur erfolgreich bei zusätzlicher Beschäftigung
(Berlin) - Die Bundesagentur für Arbeit und der Deutsche Städte- und Gemeindebund (DStGB) haben sich auf Leitlinien verständig, wie insbesondere für Langzeitarbeitslose kurzfristig Beschäftigungsmöglichkeiten geschaffen werden können.
Das Reformvorhaben Hartz-IV wird nur akzeptiert werden, wenn es gelingt, zusätzliche Beschäftigung zu schaffen und gerade Langzeitarbeitslosen eine neue Perspektive zu geben, sagte das Geschäftsführende Präsidialmitglied des DStGB, Dr. Gerd Landsberg, am 13. Oktober in Berlin.
Es müsse alles daran gesetzt werden, kurzfristig Stellen zum Beispiel im Pflegebereich, in der Jugendarbeit und im Umweltschutz zu schaffen.
Es müsse allerdings darauf geachtet werden, dass es nicht zu negativen Verdrängungseffekten für das örtliche Handwerk und Gewerbe komme und der erste Arbeitsmarkt beeinträchtigt werde. Dem tragen die zwischen DStGB und Bundesagentur für Arbeit vereinbarten Leitlinien Rechnung, indem sie Fördervoraussetzungen für diese Zusatzjobs aufstellen. Die Zusatzjobs dürfen keine regulären Beschäftigungsverhältnisse verdrängen, sie sollen nicht die Neueinrichtung von Arbeitsplätzen verhindern und sie müssen im öffentlichen Interesse liegen.
Deshalb ist auf lokaler Ebene mit den beteiligten Akteuren (Arbeitsagenturen, Kommunen, Wohlfahrtspflege, Vertreter der Arbeitgeber und Arbeitnehmer) ein breiter Konsens anzustreben.
Alle Beteiligten müssen zusammenwirken, um die Arbeitslosigkeit wirksamer zu bekämpfen. Das Angebot für Zusatzjobs beginnt zwar nach den gesetzlichen Grundlagen erst am 1.1.2005. Aber schon heute bieten Kommunen, Vereine, Kirchen und gemeinnützige Organisationen von der BA finanzierte Stellen im Niedriglohnbereich an. So ist bekannt geworden, dass zum Beispiel in Berlin und Brandenburg, wo rund 235.000 Langzeitarbeitslose gemeldet sind, kurzfristig bereits jetzt rund 14.000 Beschäftigungsmöglichkeiten geschaffen werden konnten.
Nach Feststellungen des DStGB werden die Jobs von den Langzeitarbeitslosen mit überwältigender Mehrheit akzeptiert, insbesondere wenn die Betroffenen eine Perspektive für zusätzliche Qualifikation und damit eine Brücke in den ersten Arbeitsmarkt sehen.
Quelle und Kontaktadresse:
Deutscher Städte- und Gemeindebund (DStGB)
Marienstr. 6, 12207 Berlin
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