Pressemitteilung | Deutscher Städte- und Gemeindebund e.V. (DStGB)

DStGB zum geplanten Gesetz zum vorbeugenden Hochwasserschutz / Schutzmaßnahmen besser koordinieren / Kommunen bei Festlegung überschwemmungsgefährdeter Gebiete einbeziehen

(Berlin) - „Der DStGB begrüßt die Bestrebungen des Bundes um einen verbesserten Hochwasserschutz in Deutschland“, erklärte der Hauptgeschäftsführer des Deutschen Städte- und Gemeindebundes (DStGB), Dr. Gerd Landsberg, anlässlich der morgigen Beratungen des Bundesrates zum geplanten Gesetz zum vorbeugenden Hochwasserschutz. „Die „Jahrhunderthochwasser“ der Jahre 1999 und 2002 mit ihren verheerenden Auswirkungen auf Mensch, Natur- und Sachgüter haben deutlich werden lassen, dass dem vorbeugenden Hochwasserschutz sowohl auf Bundes- wie auch auf Landes- und kommunaler Ebene eine wesentlich stärkere Bedeutung zukommen muss als bisher“, erklärte Landsberg weiter.

Insgesamt hält der DStGB jedoch die verbesserte Durchsetzung des geltenden Rechts und die Ausschöpfung der bereits heute bestehenden Möglichkeiten insbesondere auch auf Länderebene für zielführender und warnt vor übersteigerten Erwartungen an neue gesetzliche Vorschriften. „Die Erfahrungen mit den Hochwasserereignissen der letzten Jahre haben gezeigt, dass eine bessere Abstimmung und Koordinierung zwischen den vom Hochwasserschutz betroffenen verschiedenen Ebenen (Nachbarstaaten, Bund, Länder, Kreise, Gemeinden) erfolgen muss. Ziel muss es dabei sein, einen verbesserten Informationsaustausch und die Festlegung von Schutzgebieten sowie von natürlichen Rückhalteflächen und die Durchführung anderer Hochwasserschutzmaßnahmen einvernehmlich zu erreichen“, erklärte Landsberg. Der DStGB appelliert daher an Bund und Länder, die Zusammenarbeit untereinander weiter auszubauen. „Die Gewährleistung einer staats- und länderübergreifenden Zusammenarbeit beispielsweise bei der Festlegung und Umsetzung von Aktionsplänen oder bei der dezentralen Rückhaltung von Hochwasser ist zwingend erforderlich, um zukünftig vergleichbare Schadenereignisse möglichst zu verhindern“, so Landsberg.

Auch die Benennung sog. „überschwemmungsgefährdeter Gebiete“ durch die Länder ohne Beteiligung der betroffenen Kommunen ist aus Sicht des DStGB nicht akzeptabel. Der DStGB fordert, dass die Ausweisung dieser Gebiete in einem förmlichen Verfahren unter Beteiligung der betroffenen Kommunen und der Öffentlichkeit erfolgt, um insbesondere auch den kommunalen Belangen und den Belangen der vor Ort Betroffenen ausreichend Rechnung tragen zu können.

Quelle und Kontaktadresse:
Deutscher Städte- und Gemeindebund (DStGB) Marienstr. 6, 12207 Berlin Telefon: 030/773070, Telefax: 030/77307200

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