Pressemitteilung | Deutscher Städte- und Gemeindebund e.V. (DStGB)

DStGB zum Ladenschluss - Mehr Gestaltungsspielräume für Kommunen

(Berlin) - Der Deutsche Städte- und Gemeindebund begrüßt es, dass das Bundesverfassungsgericht mit dem heutigen (1. Dezember 2009) Beschluss eine differenzierte Regelung getroffen hat, die sowohl dem Schutz der Kultur im christlichen Kontext als auch dem öffentlichen Interesse an gelegentlicher Belebung der Innenstädte zur Sonntagszeit gerecht wird.

Er schafft mehr Rechtssicherheit und bietet eine Richtschnur für künftige Regelungen in dieser Frage. "Angesichts der Vielfalt in der kommunalen Landschaft sollten die Landesgesetzgeber es künftig mehr den Kommunen ermöglichen, die verfassungskonformen Gestaltungsmöglichkeiten hierzu auszuüben. So kann den regionalen und lokalen Besonderheiten besser Rechnung getragen werden", sagte der DStGB-Hauptgeschäftsführer Dr. Gerd Landsberg heute (1. Dezember 2009) in Berlin.

Auch nach dem heutigen (1. Dezember 2009) Beschluss bleibt in der Frage der Ladenöffnungszeiten an Sonntagen noch Gestaltungsspielraum. Diesen sollten künftig statt den Ländern vermehrt die Städte und Gemeinden selbst ausüben dürfen. Denn sie sind die bürgernähere Ebene und haben das Recht zur kommunalen Selbstverwaltung. Durch Satzung könnten sie - im Rahmen der verfassungsrechtlichen Vorgaben - ihrer speziellen Situation besser gerecht werden: "Dann könnten wir Ortskerne vor einer weiteren Verödung bewahren und auch außerhalb der gewohnten Öffnungszeiten wieder zu lebendigen Orten des Handels, der Kultur, des Arbeitens, und der Freizeit machen. Oder wir würden je nach Bedarf, z.B. in Kurorten, auch für die nötige Ruhe sorgen ", so Landsberg abschließend.

Quelle und Kontaktadresse:
Deutscher Städte- und Gemeindebund (DStGB) Pressestelle Marienstr. 6, 12207 Berlin Telefon: (030) 773070, Telefax: (030) 77307200

(el)

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