DStGB zum Rauchverbotsurteil des Bundesverfassungsgerichts / Städte- und Gemeindebund begrüßt: Rechtsklarheit für den Nichtraucherschutz
(Berlin) - Der Deutsche Städte- und Gemeindebund (DStGB) begrüßt das Urteil des Bundesverfassungsgerichts zu Fragen der Verfassungsmäßigkeit einzelner Nichtraucherschutz-Gesetze als einen wichtigen Schritt auf dem Weg, den Nichtraucherschutz in Deutschland praktikabel zu machen. Mit dem Urteil haben wir nun Rechtsklarheit bei der praktischen Umsetzung, erklärte der stellvertretende Hauptgeschäftführer des DStGB, Helmut Dedy, am 30. Juli 2008 in Berlin.
Das Gericht habe die rechtliche Reichweite der jeweiligen Gesetze beschrieben und so den zukünftigen Handlungsrahmen der kommunalen Ordnungsämter definiert. Die Entscheidung sei nach erster Einschätzung lebensnah. Damit könne der Streit um den Nichtraucherschutz entschärft werden. Nun erst seien die Kommunen in der Lage, einen wirksamen Vollzug des Nichtraucherschutzes sicherzustellen.
Die Länder seien aufgefordert, ihre Gesetze den Anforderungen des Gerichts anzupassen. Dies solle nicht erst nach Ablauf der vom Gericht gesetzten Übergangsfristen, sondern unverzüglich und nach Möglichkeit abgestimmt geschehen.
Quelle und Kontaktadresse:
Deutscher Städte- und Gemeindebund (DStGB)
Franz-Reinhard Habbel, Leiter, Presse- und Öffentlichkeitsarbeit
Marienstr. 6, 12207 Berlin
Telefon: (030) 773070, Telefax: (030) 77307200
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