Pressemitteilung | Deutscher Städte- und Gemeindebund e.V. (DStGB)
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DStGB zum Reformmodell Kommunalfinanzen der Stiftung Marktwirtschaft / Reformansatz konkret berechnen, gemeindliche Finanzautonomie stärken, kommunale Einnahmen verbessern

(Berlin) - Der Deutsche Städte- und Gemeindebund steht für Gespräche und Diskussionen über die Gemeindefinanzen insgesamt, wie auch über die Reform der Gewerbesteuer zur Verfügung. „Der sensible Bereich der Kommunalfinanzen und die dramatische Finanzlage der Kommunen erlauben jedoch im Interesse der Bürgerinnen und Bürger keine Experimente mit den wichtigsten Steuerquellen der Städte und Gemeinden“, so Dr. Gerd Landsberg, Geschäftsführendes Präsidialmitglied des Deutschen Städte- und Gemeindebundes, am 30. Januar 2006 in Berlin, anlässlich des von der Stiftung Marktwirtschaft vorgestellten Steuerpolitischen Programms mit einem Modell zur Reform der Kommunalfinanzen und der Unternehmensbesteuerung. Dieses Modell sieht im Kern vor, die Gewerbesteuer durch eine Unternehmenssteuer mit kommunalem Hebesatzrecht zu ersetzen.

Die Gewerbesteuer umfasst netto 25 Mrd. Euro, die Einkommensteuer mit ihrem Anteil für die Kommunen ebenfalls 20 Mrd. Euro, insgesamt also über 45 Mrd. Euro pro Jahr. Wer hier einen Reformansatz sucht, muss konkret berechnen, wie sich das auf die einzelnen Städte und Gemeinden auswirkt.

„Im Übrigen wollen wir natürlich unsere Einnahmen verstetigen, damit wir endlich ohne immer neue Schulden unsere gesetzlichen Aufgaben erfüllen können“, so Landsberg weiter. „Wir erwarten auch eine Stärkung der kommunalen Finanzautonomie und damit die Erhaltung des notwendigen Bandes zwischen Wirtschaft und Kommune.“

Die Kommunen brauchen auch in Zukunft eine Wirtschaftskraft bezogene Steuer mit Hebesatz, wie sie im Grundgesetz garantiert ist. Dabei muss der Kreis der Steuerpflichtigen größer und das Band zwischen Gemeinden und Wirtschaftsunternehmen enger werden. Das liegt auch im richtig verstandenen Interesse der Wirtschaft.

Dem wird das Modell bisher noch nicht gerecht. Dies gilt insbesondere für den Ersatz des Gemeindeanteils an der Einkommenssteuer durch eine Bürgersteuer mit begrenztem Hebsatzrecht. Mit ihrem Anteil an der Einkommensteuer finanzieren die Kommunen Pflichtaufgaben, die durch Bundes- und Landesgesetze vorgegeben sind. Nach dem Grundsatz der Konnexität muss derjenige, der eine Aufgaben vorschreibt, auch die Finanzierung sicherstellen. „Es kann nicht angehen“, sagte Landsberg, „dass man den Kommunen immer neue Aufgaben überträgt und sie dann auch noch zwingen will, sich das dafür notwendige Geld beim Bürger abzuholen.“

Änderungsbedarf besteht auch insoweit, dass nach Aussagen der Stiftung Marktwirtschaft durch die Beteiligung am Lohnsteueraufkommen etwa zwei Drittel des bisherigen Gewerbesteueraufkommens (2005 ca. 31 Mrd. Euro brutto) ersetzt werden soll. Damit wird den Gemeinden im Wesentlichen für eine Steuerquelle mit Hebesatzrecht eine Steuerquelle ohne Hebesatzrecht angeboten. Das wäre ein schlechter Tausch und ein Verlust für die kommunale Finanzautonomie.

Quelle und Kontaktadresse:
Deutscher Städte- und Gemeindebund (DStGB) Franz-Reinhard Habbel, Leiter, Presse- u. Öffentlichkeitsarbeit Marienstr. 6, 12207 Berlin Telefon: (030) 773070, Telefax: (030) 77307200

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