DStGB zum Start der Elektroaltgeräteentsorgung am 24.03.2006 / Kompliziertes System mit vielen Schwachstellen / Ausfälle im Bereich der Herstellerverantwortung dürfen Kommunen und Bürger nicht belasten / Jährlich 1,1 Mio. Tonnen Elektroschrott
(Berlin) - Der Deutsche Städte- und Gemeindebund sieht in der am 24.03.2006 endgültig operativ in Kraft tretenden Umsetzung des Elektro- und Elektronikgerätegesetzes (ElektroG) ein unnötig kompliziertes System, das erst noch in der Praxis seine Feuertaufe bestehen muss.
Bereits in den letzten zwanzig Jahren haben die Kommunen eine funktionierende Elektroaltgerätesammlung und Verwertung/Beseitigung aufgebaut. Danach sind von der Gesamtmenge des jährlich in Deutschland in einer Größenordnung von 1,1 Mio. Tonnen anfallenden Elektroschrotts (Kühlschränke, Computer, Fernsehgeräte etc.) weit mehr als 80 Prozent umweltgerecht in den kommunalen Recyclinghöfen entsorgt worden, erklärte das Geschäftsführende Präsidialmitglied des Deutschen Städte- und Gemeindebundes, Dr. Gerd Landsberg.
Angesichts dieser funktionierenden Elektroaltgerätesammlung ist es für den DStGB fraglich, inwieweit der jetzige Aufbau eines komplizierten Systems, bei dem die Kommunen ca. 1 500 Sammel- und Übergabestellen für Elektroaltgeräte mit unterschiedlichen Containern eingerichtet haben, den zusätzlichen Aufwand rechtfertigt.
Das neue Entsorgungssystem wird nach Auffassung des DStGB dadurch zusätzlich kompliziert, dass die Mitarbeiter der Kommunen nach der erfolgten Befüllung der Container mit Elektroaltgeräten dies der eigens eingerichteten Stiftung Elektro-Altgeräte-Register (EAR) melden müssen. Diese beauftragt dann nach einem ausgeklügelten System einen Hersteller mit dem Abholen und dem Verwerten der in die Container von den Bürgern verbrachten Elektroaltgeräte.
Die Hersteller wiederum, die für das Abfahren und Verwerten dieser Elektroaltgeräte Kosten von bis zu 500 Mio. Euro/Jahr zu zahlen haben, die sie dann wiederum auf die Verkaufspreise für Neugeräte umlegen, beauftragen für den Abtransport ihrerseits private Entsorgungsunternehmen. Von diesen privaten Entsorgungsunternehmen haben aber wiederum die Kommunen keine Kenntnis, erklärte Landsberg. Bedenkt man zusätzlich, dass für die Abholung der Geräte von der Stiftung Elektro-Altgeräte-Register durchaus ein anderer Hersteller beauftragt wird, als der, der zuvor die abzuholenden Leercontainer aufgestellt hat, wird die organisierte Unverantwortlichkeit des neuen Entsorgungssystems besonders deutlich, fügte Landsberg hinzu.
Der DStGB fordert vor diesem Hintergrund dringend, dass den Kommunen jeweils durch die EAR mitgeteilt wird, welcher Hersteller mit der Aufstellung beziehungsweise der Abholung von Containern beauftragt wurde und die Hersteller den Kommunen die beauftragten Entsorger bekannt geben. Dies sei unbedingt erforderlich, damit Städte, Gemeinden und Landkreise auch zugunsten ihrer Bürger eventuelle Kosten für erforderliches Krisenmanagement ersetzt verlangen können.
Bei jährlich zu erwartenden 80 000 Abholvorgängen der Elektroaltgeräte sind Leistungsstörungen, etwa nach einer erfolgten Vollmeldung durch die Kommune, vorprogrammiert. Diese dürfen aber keinesfalls zu Lasten der Kommunen und damit der gebührenzahlenden Bürgerinnen und Bürger gehen, erklärte Landsberg. Zudem müsse im Sinne eines funktionierenden Zusammenspiels der kommunalen Übergabestelle mit der EAR gewährleistet sein, dass das gegenwärtig viel zu komplizierte System noch nachgebessert werden kann.
Es bleibt die Frage, warum nicht in Fortführung des bestehenden Systems eine umfassende Entsorgung in Verantwortung der Kommunen, bei der diese sich von den Herstellern i. S. einer vollständigen Produktverantwortung die entstandenen Kosten für diese Entsorgung finanzieren lassen, nicht das bessere System gewesen wäre, erklärte Landsberg.
Quelle und Kontaktadresse:
Deutscher Städte- und Gemeindebund (DStGB)
Franz-Reinhard Habbel, Leiter, Presse- u. Öffentlichkeitsarbeit
Marienstr. 6, 12207 Berlin
Telefon: (030) 773070, Telefax: (030) 77307200
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