DStGB zum Tag des Ehrenamtes / Stärkung des Ehrenamtes in der alternden Gesellschaft unverzichtbar / Wichtiger Baustein gegen Politikverdrossenheit
(Berlin) - Mehr als 1 Million freiwilliger Feuerwehrleute, rund 300.000 Kommunalpolitiker und unzählige Menschen in Hilfsorganisationen, Sport- und Kulturvereinen und sozialen Diensten leisten Tag für Tag unersetzbare Arbeit in unseren Kommunen, betonte Dr. Gerd Landsberg, Geschäftsführendes Präsidialmitglied des DStGB, heute (4. Dezember 2006) in Berlin. Das Engagement dieser Ehrenamtler sei unverzichtbar für das Zusammenleben vor Ort.
Die Förderung bürgerschaftlichen Engagements bietet den Kommunen die Chance, ihr Gemeinwesen zu revitalisieren. Bürgerschaftliches Engagement ist umso erfolgreicher, wie die Bürgerinnen und Bürger Träger, Mitgestalter oder zumindest Beteiligte sind. Bürgerinnen und Bürger, die in ihrer Rolle als Mitgestalter ernst genommen werden, fühlen sich stärker verantwortlich für "ihre" Gemeinschaft. Sie sind eher bereit, sich zu engagieren. Auf diese Weise kann bürgerschaftliches Engagement dazu beitragen, dass der gesellschaftliche Zusammenhalt eines Gemeinwesens gefördert wird. Das ist ein wichtiger Beitrag gegen die zunehmende Politikverdrossenheit. Gerade eine schrumpfende und alternde Gesellschaft muss das ehrenamtliche Potenzial noch stärker nutzen und ausschöpfen. Viele Menschen, die aus dem Berufsleben ausscheiden, können hier eine sinnvolle Betätigung finden und ihre Erfahrungen einbringen. Die Politik muss allerdings die entsprechenden Rahmenbedingungen bieten.
Als wichtigen Baustein in diesem Zusammenhang bezeichnet Landsberg die Ankündigung des Bundesfinanzministers mit dem geplanten Zehn-Punkte-Programm Hilfen für Helfer das Spenden- und Gemeinnützigkeitsrecht zu reformieren. Damit wird eine langjährige Forderung des DStGB aufgegriffen. Verbesserte steuerliche Abzugsmöglichkeiten können vermehrt privates Kapital für gemeinnützige Zwecke mobilisieren, so Landsberg.
Als weiteren notwendigen Schritt zur Stärkung des Ehrenamtes fordert der Spitzenverband die umgehende Freistellung ehrenamtlich Tätiger von der Sozialabgabenpflicht. Die Sozialversicherungsträger gehen derzeit davon aus, dass etwa bei den Tätigkeiten eines ehrenamtlichen Bürgermeisters, Ortsvorstehers, aber auch bei Stadtbrandinspektoren oder Wehrführern von Freiwilligen Feuerwehren eine Sozialversicherungspflicht vorliege. Dies führe zu unnötiger Bürokratie und Verärgerung bei den Betroffenen.
Quelle und Kontaktadresse:
Deutscher Städte- und Gemeindebund (DStGB)
Franz-Reinhard Habbel, Leiter, Presse- u. Öffentlichkeitsarbeit
Marienstr. 6, 12207 Berlin
Telefon: (030) 773070, Telefax: (030) 77307200
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