Pressemitteilung | Deutscher Städte- und Gemeindebund e.V. (DStGB)

DStGB zur Unternehmensteuerreform: Keine Spielräume zur Entlastung der Wirtschaft / Nominale Steuersätze senken / Bemessungsgrundlage verbreitern / Reform aufkommensneutral gestalten

(Berlin) - Die deutschen Städte und Gemeinden sind offen für niedrige nominale Steuersätze im Zuge einer Unternehmensteuerreform. „Es muss allerdings gewährleistet sein, dass die Leistungsfähigkeit der Kommunen auch nach einer möglichen Reform erhalten bleibt“, sagte der Präsident des Deutschen Städte- und Gemeindebundes, der Bergkamener Bürgermeister Roland Schäfer, auf dem Deutschen Gemeindekongress am 22. Mai 2006 in Berlin.

Der DStGB sehe den politischen Handlungsdruck, der sich aus den im internationalen Wettbewerb zu hohen nominalen Tarifen der Unternehmensbesteuerung ergebe. „Wir verschließen uns deshalb nicht dem Ziel, die nominalen Steuersätze zu senken“, so Schäfer. Angesichts der dramatischen Finanzsituation der Kommunen gebe es jedoch keine weiteren Spielräume für die Entlastung der Wirtschaft. Niedrigere Steuersätze müssten daher durch eine breitere Bemessungsgrundlage und durch das Stopfen von Steuerschlupflöchern aufkommensneutral ausgeglichen werden.

Schäfer wies darauf hin, dass die Kommunen mit fast 90 Milliarden Euro verschuldet sind und zusätzlich über 24 Mrd. Euro Kassenkredite vor sich herschieben. Auch für 2006 sei trotz sprudelnder Steuerquellen mit einem Defizit in Milliardenhöhe zu rechnen. Die Mehrheit der Bürgerinnen und Bürger aber wolle leistungsfähige Kommunen und einen sozialen Staat. Sozial könne der Staat aber nur sein, wenn seine eigene Finanzausstattung nicht immer weiter reduziert wird. Man könne nicht mehr Bildung, mehr Integration, mehr Familiengeld, unentgeltliche Krankenversicherung von Kindern, den kostenfreien Kindergarten, eine bessere Absicherung im Alter, mehr Eingliederungsleistungen für Arbeitslose, mehr Investitionen in Schulen und Forschung fordern, ohne die Frage der Finanzierung zu klären.

Die Leistungsfähigkeit der Kommunen sei der Schlüssel zu diesen gesellschaftlichen Herausforderungen. Deshalb müsse die anstehende Unternehmensteuerreform das Steuerrecht vereinfachen, die nominalen Sätze senken, Wirtschaft und Behörden von Bürokratie entlasten und gleichzeitig die Handlungsfähigkeit von Bund, Ländern und Gemeinden langfristig sichern. Es werde darauf zu achten sein, dass die reformierte Gewerbesteuer auch tatsächlich alle Wirtschaftenden erfasst, die die Infrastruktur der Kommune in Anspruch nehmen. Eine solche Verbreiterung der Bemessungsgrundlage wäre auch ein Beitrag für einen fairen Wettbewerb insbesondere zwischen kleinen und großen Unternehmen.

Deutschland werde steuerlich niemals ein Billigland werden können. Dafür gebe es nach wie vor eine gute Infrastruktur und überwiegend gut ausgebildete Menschen. Schäfer: „Das ist ein wichtiger Standortvorteil für Unternehmen. Unsere Erfolge im Export zeigen, dass Deutschland immer noch ein attraktiver Standort ist, den wir erhalten und ausbauen müssen.“

Quelle und Kontaktadresse:
Deutscher Städte- und Gemeindebund (DStGB) Franz-Reinhard Habbel, Leiter, Presse- u. Öffentlichkeitsarbeit Marienstr. 6, 12207 Berlin Telefon: (030) 773070, Telefax: (030) 77307200

(tr)

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