DStV begrüßt Änderungen im Steuervergünstigungsabbaugesetz
(Berlin) - Der Deutsche Steuerberaterverband e.V. (DStV) begrüßt die am 21. Februar 2003 vom Deutschen Bundestag zum Steuervergünstigungsabbaugesetz beschlossenen Änderungen.
Entsprechend der Forderung des DStV in seiner Stellungnahme vom 14. Januar 2003 (www.dstv.de) an den Finanzausschuss des Deutschen Bundestages sind die geplanten Einschränkungen des Verlustübergangs bei Umwandlungsvorgängen weggefallen. Die Regelungen zum Mantelkauf nach § 8 Abs. 4 KStG und zur gewerbesteuerlichen Organschaft nach § 2 Abs. 2 Satz 2 GewStG bleiben wie vom Verband gefordert unverändert. Auch die DStV-Forderung, die Freigrenze aus privaten Veräußerungsgeschäften auf 1.000 Euro zu erhöhen, wurde übernommen. Des Weiteren wurde bei der Verlustverrechnung ein Sockelbetrag in Höhe von 100.000 Euro als Mittelstandskomponente aufgenommen. Den Sockelbetrag hätte der DStV allerdings gerne bei 500.000 Euro gesehen, um den kleinen und mittleren Unternehmen eine volle überperiodische Verrechnung zu ermöglichen. Ein In-Kraft-Treten der Änderungen zum Eigenheimzulagengesetz mit der Verkündung des Steuervergünstigungsabbaugesetzes wird dem vom DStV geforderten Vertrauensschutz des Steuerpflichtigen gerecht.
Trotz der Änderungen halten wir das Steuervergünstigungsabbaugesetz weiterhin für ein falsches Signal in Zeiten wirtschaftlicher Stagnation, so DStV-Präsident Jürgen Pinne. Das Vertrauen der Steuerzahler in die Finanzpolitik ist nachhaltig gestört. Schon der Name ist irreführend. Es müsste ehrlicherweise Haushaltslöcherstopfgesetz heißen so Verbandspräsident Pinne weiter.
Die Zustimmung durch den Bundesrat am 14. März 2003 erscheint fraglich, zumal noch erheblicher Nachbesserungsbedarf besteht.
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