DStV begrüßt die Auffassung der Länder, Umsatzsteuer-Voranmeldungen nicht für geprüfte Bilanzbuchhalter frei zu geben
(Berlin) - In seiner Sitzung am 9. September 2004 hat der Finanzausschuss des Bundesrates, der aus den Finanzministern der Bundesländer besteht, einstimmig einen entsprechenden Vorstoß der Bundesregierung zurückgewiesen. Im Rahmen des EU-Richtlinien-Umsetzungsgesetzes, plant die Bundesregierung, zukünftig neben Steuerberatern auch geprüften Bilanzbuchhaltern die Erstellung der Umsatzsteuer-Voranmeldung zu erlauben.
Damit teilt der Finanzausschuss des Bundesrates die Ansicht des DStV, die dieser mit seinen Eingaben R 7/04 und R 12/04 dem Bundesministerium für Finanzen bzw. dem Finanz- und Haushaltsausschuss des Deutschen Bundestags mitgeteilt hat. Auch der DStV sieht aus sachlichen Gründen des Verbraucherschutzes und des Allgemeinwohls keinen Raum für eine derartige Befugniserweiterung der geprüften Bilanzbuchhalter und begrüßt daher die Auffassung der Länder.
Quelle und Kontaktadresse:
Deutscher Steuerberaterverband e.V. (DStV)
Littenstr. 10, 10179 Berlin
Telefon: 030/278762, Telefax: 030/27876799
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