Pressemitteilung | Deutscher Steuerberaterverband e.V. (DStV)

DStV begrüßt die Einführung einer Tragfähigkeitsprüfung beim Existenzgründerzuschuss im Zuge von Hartz IV R 13/04

(Berlin) - Der DStV hat in seiner Stellungnahme vom 17. September 2004 an den federführenden Bundestagsausschusses für Wirtschaft und Arbeit die geplanten Änderungen im Zuge von Hartz IV begrüßt (R 13/04). Die Einführung einer Tragfähigkeitsprüfung beim Existenzgründungszuschuss verbessert die Qualität des Gründungsvorhabens, verringert Mitnahmeeffekte und verstärkt die Sicherheit für Existenzgründer.

Wie schon beim Überbrückungsgeld nach § 57 Absatz 2 Nr. 2 SGB III soll aufgrund des vierten Gesetzes zur Änderung des Dritten Buches Sozialgesetzbuch und anderer Gesetze (Hartz IV) die Prüfung zur Tragfähigkeit des Existenzgründungsvorhabens durch eine fachkundige Stelle erfolgen. Das Bundesministerium für Wirtschaft und Arbeit hat dem Deutschen Steuerberaterverband bestätigt, dass bereits heute 80 Prozent der Bescheinigungen zum Überbrückungsgeld von Steuerberatern erstellt werden. Bislang benennt die Norm als fachkundige Stellen jedoch nur Industrie- und Handelskammern, Handwerkskammern, berufsständische Kammern, Fachverbände und Kreditinstitute. Zur Klarstellung forderte der DStV daher, den Steuerberater als fachkundige Stelle ausdrücklich in der gesetzlichen Regelung zu benennen.

Quelle und Kontaktadresse:
Deutscher Steuerberaterverband e.V. (DStV) Littenstr. 10, 10179 Berlin Telefon: 030/278762, Telefax: 030/27876799

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