DStV empfiehlt alle Bescheide zur Spekulationssteuer anzufechten
(Berlin) - Der Deutsche Steuerberaterverband e.V. (DStV) empfiehlt allen Steuerpflichtigen, die Spekulationsgewinne erzielt haben, Einspruch gegen ihre Steuerbescheide einzulegen, da der Bundesfinanzhof und das Finanzgericht Köln die Besteuerung von Spekulationsgeschäften für verfassungswidrig halten.
Bereits am 16. Juli 2002 (Az.: IX R 62/99) hat der Bundesfinanzhof zur Frage, ob die Besteuerung von Veräußerungsgewinnen aus Wertpapiergeschäften verfassungswidrig ist, beschlossen, eine Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts einzuholen. Des Weiteren hält das Finanzgericht Köln mit seiner Entscheidung vom 25. Juli 2002 (Az.: 13 K 460/01) die Besteuerung von Grundstücksspekulationsgeschäften für verfassungswidrig. Das Finanzgericht Köln hat das Bundesverfassungsgericht angerufen, weil die Verlängerung der Spekulationsfrist bei Grundstücksverkäufen mit dem Grundgesetz nicht vereinbar sei, soweit die Regelung rückwirkend in Kraft getreten ist.
Der DStV begrüßt, dass mit diesen Entscheidungen endlich eine Klarstellung der missglückten Vorschrift erfolgen werde. Allen Steuerpflichtigen, die Spekulationsgewinne erzielt haben, ist zu raten, bis zu einer Entscheidung durch das Bundesverfassungsgericht ihre Steuerbescheide durch Einspruch offen zu halten.
Quelle und Kontaktadresse:
Deutscher Steuerberaterverband e.V. (DStV)
Littenstr. 10
10179 Berlin
Telefon: 030/278762
Telefax: 030/27876799
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