Pressemitteilung | Deutscher Steuerberaterverband e.V. (DStV)

DStV fordert Rücknahme der geplanten Änderungen im Vereinsrecht

(Berlin) - Mit der Eingabe R 17 vom 15. Dezember 2004 hat sich der DStV gegen die geplanten Änderungen im Vereinsrecht gewandt, da die Einschränkung des zulässigen Umfangs der wirtschaftlichen Betätigung zu einer nachhaltigen Veränderung der Vereins- und Verbandslandschaft in Deutschland führen würde.

Während es bislang ausreicht, wenn ein wirtschaftlicher Geschäftsbetrieb dem ideellen Hauptzweck untergeordnet ist, soll die wirtschaftliche Betätigung künftig nur noch in geringfügigem Umfang zulässig sein. In diesem Zusammenhang wird eine Grenze von 10 Prozent, gemessen z.B. an den Mitgliedsbeiträgen, genannt.

Die überwiegende Zahl der Verbände, Gewerkschaften etc. bietet Fordbildung in mehr als nur geringfügigem Umfang an. Diese Veranstaltungen dienen auch dem Allgemeinwohl, weil der Wohlstand einer Volkswirtschaft ohne Information und Wissensvermittlung nicht denkbar ist. Solange diese Geschäftsbetriebe im Rahmen der ideellen Vereinszwecke lediglich einen Nebenzweck darstellen, müssen sie weiter zulässig sein. Bei Anwendung des vorliegenden Gesetzesentwurfs müssten jedoch viele Vereine ihre wirtschaftlichen Geschäftsbetriebe einschränken.

Damit führt die vorgeschlagene Änderung zu einer gravierenden Einschränkung des für die wirtschaftliche Betätigung zulässigen Rahmens. Es käme zu einer Schlechterstellung der Vereine gegenüber der bisherigen Situation und gegenüber ausländischen Körperschaften, die aber laut Gesetzesbegründung gerade nicht gewollt ist. Die berufliche Fortbildung würde geschwächt bzw. verteuert.

Der Gesetzesentwurf in der vorliegenden Form sollte deshalb zurückgenommen werden.

Quelle und Kontaktadresse:
Deutscher Steuerberaterverband e.V. (DStV) Littenstr. 10, 10179 Berlin Telefon: 030/278762, Telefax: 030/27876799

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