Pressemitteilung | Deutscher Steuerberaterverband e.V. (DStV)

DStV für Abschaffung der Steuerfreiheit bei Zuschlägen für Sonntags-, Feiertags- oder Nachtarbeit

(Berlin) - Laut des von der Bundesregierung vorgelegten 19. Subventionsberichts bedeutet die derzeitige Regelung des § 3b EStG im Jahr 2004 Steuermindereinnahmen in Höhe 1.985 Mio. Euro. Damit rangiert diese Subvention auf Platz drei der größten Steuervergünstigungen. Grund genug, ihre Existenzberechtigung näher unter die Lupe zu nehmen, meint Jürgen Pinne, Präsident des Deutschen Steuerberaterverbandes e.V. (DStV).

Dabei fällt zunächst auf, dass § 3b EStG nur für Bezieher von Einnahmen aus nichtselbstständiger Arbeit anzuwenden ist. Diese Begrenzung des Begünstigtenkreises ist nicht nachvollziehbar. Auch Selbstständige arbeiten durchaus zu unüblichen Arbeitszeiten, ohne dass der auf diese Zeiten entfallende Teil ihrer Einnahmen steuerfrei ist.

Darüberhinaus ist nicht ersichtlich, warum es nicht den betroffenen Arbeitnehmern und Arbeitgebern bzw. den Tarifparteien überlassen bleibt, für die Arbeitsleistung insgesamt einen Lohn auszuhandeln, der dann nach den allgemeinen Regelungen der Besteuerung zu unterwerfen ist. Es ist in diesem Zusammenhang nicht einzusehen, warum ein Teil der Entlohnung, der in Form eines Zuschlages zum Grundlohn vereinbart ist, abgabenfrei ausgezahlt wird und die Allgemeinheit die mit dieser Sonderregelung in Zusammenhang stehenden Mindereinnahmen in Kauf nehmen muss. Im Übrigen kann es nicht sein, dass die Arbeitnehmer, die einen Zuschlag ausgehandelt haben, noch zusätzlich dadurch begünstigt werden, dass dieser lohnsteuer- und sozialversicherungsfrei ausgezahlt wird.

Vor dem Hintergrund dieser grundsätzlichen Überlegungen fordert Pinne die Abschaffung von § 3b EStG.

Das vorgelegte Eckpunktepapier der Fraktionen von SPD und Bündnis 90/Die Grünen, die Anwendung von § 3b EStG zukünftig nur auf einkommensschwache Arbeitnehmer zu beschränken, hält Pinne dementsprechend für unzureichend. Denn die Modifikation beschneidet nur die in letzter Zeit von der Presse aufgegriffenen Auswüchse der Regelung (steuerfreie Lohnzuschläge bei Fußballspielern). Statt die Regelung weiter zu verkomplizieren, wäre es nach Auffassung von Pinne vielmehr wünschenswert, wenn die politischen Parteien den zurzeit vorherrschenden gesellschaftlichen Willen nutzen würden, um die aus ökomischen und sozialen Gründen unsinnige Regelung vollständig abzuschaffen.

Quelle und Kontaktadresse:
Deutscher Steuerberaterverband e.V. (DStV) Littenstr. 10, 10179 Berlin Telefon: 030/278762, Telefax: 030/27876799

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