DStV gegen Großen Lauschangriff bei Berufsgeheimnisträgern
(Berlin) - Der Deutsche Steuerberaterverband e.V. (DStV) spricht sich gegen das Abhören von Berufsgeheimnisträgern aus. Die Gesetzesinitiative zum Großen Lauschangriff aufgrund des Referentenentwurfs eines Gesetzes zur Umsetzung des Urteils des Bundesverfassungsgerichts vom 3. März 2004 (akustische Wohnraumüberwachung) wird vom DStV strikt abgelehnt.
DStV-Präsident Jürgen Pinne erklärt: „Berufsgeheimnisträger sind generell von Abhörmaßnahmen auszuschließen. Durch den Referentenentwurf wird das Urteil des Bundesverfassungsgerichts nicht umgesetzt, sondern in sein Gegenteil verkehrt. Es gibt Berufe – wie z.B. die steuerberatenden –, die ohne Vertraulichkeit nicht denkbar sind. Das für eine umfassende wirtschaftliche Beratung unverzichtbare vertrauliche Gespräch zwischen Steuerberater und Mandant wird durch die Möglichkeit des Abhörens von Steuerberaterpraxen ausgehöhlt.“
Der Steuerberater wird gewöhnlich in die private Lebensgestaltung (z.B. Nachfolgeplanung, Vorsorgeverfügungen) seines Mandanten mit einbezogen. Vor allem strafbefreiende Selbstanzeigen erfordern vom Steuerberater eine vertrauliche Mandantenberatung. Wie soll der Bürger beispielsweise einer Steueramnestie vertrauen, wenn er bei der Beratung mit seinem Steuerberater befürchten muss, abgehört zu werden?
Menschenwürdegarantie und Verhältnismäßigkeitsgrundsatz verlangen stets, einen unantastbaren Kernbereich privater Lebensgestaltung zu wahren. Der verfassungsrechtliche Geheimschutz gilt aufgrund des besonderen Vertrauensverhältnisses für alle Berufsgeheimnisträger nach § 53 StPO (wie z.B. Ärzte, Rechtsanwälte und Steuerberater).
Die Eingabe des DStV zum Referentenentwurf ist unter www.dstv.de veröffentlicht.
Quelle und Kontaktadresse:
Deutscher Steuerberaterverband e.V. (DStV)
Littenstr. 10, 10179 Berlin
Telefon: 030/278762, Telefax: 030/27876799