DStV gegen weiteren Missbrauch des Steuerrechts!
(Berlin) - Der Deutsche Steuerberaterverband e.V. (DStV) spricht sich anlässlich einer Anhörung durch den Finanzausschuss des Deutschen Bundestages am 9. Juni 2010 gegen eine weitere Komplizierung des deutschen Steuerrechts durch ordnungspolitisch motivierte Lenkungsziele aus.
Zur Diskussionen steht der "Entwurf eines Gesetzes über die aufsichtsrechtlichen Anforderungen an die Vergütungssysteme von Instituten und Versicherungsunternehmen". Ziel ist es, eine gesetzliche Grundlage zu schaffen, um insbesondere die Bonuszahlungen im Finanzsektor stärker auf den längerfristigen Erfolg der Unternehmen auszurichten. Die SPD hat in diesem Zusammenhang einen Antrag (BT-Drucks. 17/526) eingebracht, nach dem u.a. die steuerliche Absetzbarkeit von Gehältern und Abfindungen auf maximal 50 Prozent der Beträge, die 1 Mio. Euro übersteigen, begrenzt werden soll.
Seit Jahren beklagen alle gesellschaftlichen Gruppen das komplizierte Steuerrecht in Deutschland. Der DStV und andere Experten weisen beständig darauf hin, dass der Missbrauch des Abgabenrechts zur Erreichung außersteuerlicher Ziele einen wesentlichen Anteil an dem beklagenswerten Zustand dieses Rechtsgebietes hat.
Anstatt jedoch die Normenflut zu entrümpeln und das Steuerrecht auf seine Kernaufgabe - der Erzielung staatlicher Einnahmen - zu konzentrieren, zielt der Oppositionsantrag auf das Gegenteil. Die Ertragsbesteuerung muss dem Leistungsfähigkeitsprinzip folgen. Dieses gebietet, die Ausgaben steuermindernd zu berücksichtigen, die der Steuerpflichtige zur Erzielung von Einnahmen aufwendet. Jede Abweichung hiervon ist ein Schritt in die falsche Richtung!
Es ist richtig, Exzesse bei Bonuszahlungen zu verhindern - zumal, wenn diese weder langfristige Unternehmenserfolge belohnen noch in einem ausgewogenen Verhältnis zu den eingegangenen Risiken stehen. Derartige Fehlentwicklungen sind jedoch durch aufsichtsrechtliche Maßnahmen zu bekämpfen. Daher begrüßt der DStV den jetzt vorgelegten Gesetzentwurf der Bundesregierung. Der vermeintlich politisch leichtere Weg einer Lenkung mittels Steuerrecht führt hingegen das Abgabenrecht immer tiefer ins Chaos.
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