DStV-Präsident Jürgen Pinne: Kurzlebigkeit des Steuerrechts ist die größte Sünde / Vertrauensschutz für bestehende Verträge gefordert
(Berlin) - Bei seiner Pressekonferenz zum 30. Deutschen Steuerberatertag in Salzburg erfuhr der Deutsche Steuerberaterverband (DStV) weitere Unterstützung für seinen Einsatz gegen geplante Steuerverschärfungen und zugunsten echter Strukturreformen. Sowohl Dr. Rudolf Mellinghoff, Richter am Bundesverfassungsgericht, als auch Dr. Wolfgang Spindler, Präsident des Bundesfinanzhofs (BFH), bezeichneten bei der Veranstaltung in Österreich die angestrebte Neufassung der allgemeinen steuerlichen Missbrauchsnorm des § 42 Abgabenordnung (AO) als untaugliches Mittel zur Modernisierung des Steuerrechts. Dabei betonte Dr. Spindler den zwingenden Ausnahmecharakter dieser Norm, da hierbei ein fiktiver Sachverhalt besteuert werde. Insofern habe der BFH entgegen der Kritik aus der Finanzverwaltung - mit seiner zurückhaltenden Rechtsprechung vergangener Jahre den § 42 AO auf seine ursprüngliche Bedeutung zurückgeführt. Verfassungsrichter Dr. Mellinghoff erläuterte, dass nur eine klar bestimmbare Norm den Zugriff des Staates auf den Bürger rechtfertigen könne. Zwar habe es in der Vergangenheit auch dogmatisch durchdachte Steuerreformen wie bei der Grunderwerbsteuer - gegeben, die diesem Kriterium genügten. Demgegenüber stünde aber ein kürzlich ergangener Bericht des Bundesrechnungshofs, der den Zustand des übrigen Steuerrechts als dramatisch bezeichnet. Laut Dr. Spindler gehe mittlerweile auch dem BFH die Geduld in Sachen Steuergesetzgebung aus und verwies auf die BFH-Vorlage zu § 2 Abs. 3 EStG wegen Verstoßes gegen das Gebot der Normenklarheit. Florian Scheurle, Leiter der Steuerabteilung des Bundesfinanzministeriums, verwies auf die Sachzwänge, die die Politik der Finanzverwaltung auferlege. Insofern könne er Teile der Kritik nachvollziehen. DStV-Präsident Jürgen Pinne beklagte vor allem die Kurzlebkeit des Steuerrechts, welche in der Praxis die größte Sünde darstelle. Insbesondere, so die Forderung von Pinne, müsse bei bereits geschlossenen Verträgen für alle Beteiligten zwingend Vertrauensschutz gelten.
Quelle und Kontaktadresse:
Deutscher Steuerberaterverband e.V. (DStV)
Pressestelle
Littenstr. 10, 10179 Berlin
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