Pressemitteilung | Deutscher Steuerberaterverband e.V. (DStV)

DStV unterstützt den Vorschlag einer Abgeltungssteuer

(Berlin) - Der Deutsche Steuerberaterverband e. V. (DStV) unterstützt den Vorschlag einer Abgeltungssteuer, weil damit seiner Forderung aus den 80er Jahren endlich entsprochen wird. Damit könnte das Bankgeheimnis gewahrt bleiben. Kontrollmitteilungen könnten unterbleiben, denn der bürokratische Aufwand frisst eine großen Teil des Steueraufkommens auf. Die schnelle Umsetzung entspräche auch dem Verfassungsgebot der Gleichmäßigkeit der Besteuerung.

Der DStV fordert die Regierungskoalition auf, den Spitzensteuersatz drastisch zu senken, um die Abgeltungssteuer verfassungsrechtlich abzusichern. Die Differenz von heute 48,5 Prozent (2005 = 42 Prozent) zu 25 Prozent begegnet erheblichen verfassungsrechtlichen Bedenken. Die Senkung des Spitzensteuersatzes würde das Vertrauen in eine dauerhaft milde Besteuerung nachhaltig stärken. Zudem ist im Rahmen der Steuerveranlagung die Anrechnung der Abgeltungssteuer bei niedrigerem Einkommensteuersatz oder in Verlustfällen zu gewährleisten.

DStV-Präsident Jürgen Pinne verbindet eine mögliche Amnestie, die ein Rückholen von mehr als 100 Milliarden Euro möglich erscheinen lässt, mit der Forderung, den Zeitraum der Nacherklärung auf drei Jahre zu verlängern. Der mit der Amnestie verbundene Beratungs- und Aufklärungsbedarf dürfe nicht unterschätzt und das Ziel, mehr Steuerehrlichkeit, nicht gefährdet werden.

Der DStV steht als Sachverständiger zur Erarbeitung einer praktischen Lösung zur Verfügung.

Quelle und Kontaktadresse:
Deutscher Steuerberaterverband e.V. (DStV) Littenstr. 10 10179 Berlin Telefon: 030/278762 Telefax: 030/27876799

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