Pressemitteilung | Deutscher Steuerberaterverband e.V. (DStV)

DStV verteidigt den Mittelstand erfolgreich: Kompromiss zum Steuervergünstigungsabbaugesetz beseitigt geplante Belastungen

(Berlin) - Der Deutsche Steuerberaterverband e.V. (DStV) hat mit Erfolg den Mittelstand verteidigt und die Streichung von Belastungen für den Mittelstand aus dem Steuervergünstigungsabbaugesetz erreicht. Das von Bundestag und Bundesrat am 11. April 2003 verabschiedete Gesetz enthält nur noch Fragmente der geplanten Belastungen, die jetzt vor allem die großen Konzerne treffen. Nachteilige Änderungen wie zum Beispiel bei der Dienstwagenbesteuerung und der Eigenheimzulage wurden verhindert.

Der DStV hat in seinen Stellungnahmen an Bundestag und Bundesrat (siehe www.dstv.de) und in wiederholten Gesprächen mit Bundestagsabgeordneten vehement gefordert, beim Steuervergünstigungsabbaugesetz die Belange der kleinen und mittleren Unternehmen zu wahren. Sie schaffen die Mehrzahl der Arbeitsplätze in Deutschland!

Heftig Kritik übt DStV-Präsident Jürgen Pinne aber am beschlossenen Moratorium zum Körperschaftsteuerguthaben. Es verbietet Unternehmen, alte Guthaben aus der Körperschaftsteuer in den Jahren 2003, 2004, 2005 auszuschütten, und stellt einen unzulässigen Eingriff in das Vermögen dar. Auch die Abschaffung der Mehrmütterorganschaften für Kapitalgesellschaften ist kontraproduktiv, denn wirtschaftlich sinnvolle Zusammenschlüsse werden verhindert. Ebenso ist die Einschränkung des Verlustabzug für stille Gesellschafter aus betriebswirtschaftlichen Gründen abzulehnen.

Quelle und Kontaktadresse:
Deutscher Steuerberaterverband e.V. (DStV) Littenstr. 10, 10179 Berlin Telefon: 030/278762, Telefax: 030/27876799

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