Pressemitteilung | Deutscher Verband Flüssiggas e.V. (DVFG)

DVFG zur Änderung des Gebäudeenergiegesetzes: "Lebenswirklichkeit von 20 Millionen Menschen berücksichtigen"

(Berlin) - Vor der morgigen Befassung des Kabinetts mit der Änderung des Gebäudeenergiegesetzes appelliert der Deutsche Verband Flüssiggas (DVFG) an die Bundesregierung, bei der zukünftigen Wärmeversorgung die Bedürfnisse des ländlichen Raums stärker zu berücksichtigen. "Klimaschutz im Gebäudesektor kann auf breiter Basis nur gelingen, wenn er die Lebenswirklichkeiten auch jenseits der Städte ernstnimmt", sagt Jobst-Dietrich Diercks, Vorstandsvorsitzender des DVFG. "Gemeinsam mit den 20 Millionen Menschen in bis zu 5 Millionen Haushalten im ländlichen Raum setzen wir darauf, dass der überarbeitete Entwurf dies deutlich macht. Die Beteiligten sollten ihrer Verantwortung gerade für den ländlichen Raum gerecht werden und Flüssiggas-Heizungen als bezahlbare und pragmatische Klimaschutzoption auch im Neubau berücksichtigen."

Fehlende Wärmeoption ausgleichen - pragmatische Lösungen ermöglichen

Im Vergleich mit großen Teilen der Stadtbevölkerung fehlt vielen Bewohnern im ländlichen Raum der Zugang zum Fernwärmenetz. Zudem eignen sich viele Bestandsgebäude nicht für den Einbau einer elektrischen Wärmepumpe. Nötig wäre häufig eine teure Komplettmodernisierung der Gebäudehülle - inklusive Tausch von Fenstern, Dämmung der Außenwand, Kellerdecke und Dach. Hinzu kämen Kosten für den Einbau von Wärmepumpe und Fußbodenheizung. Diese Investitionen würden viele Hauseigentümer überfordern. Auch das Institut für technische Gebäudeausrüstung Dresden (ITG) kommt in seiner Analyse zu einem klaren Ergebnis: Rund 830.000 Gebäude mit alten Ölheizungen können das 65%-Erneuerbare-Energien-Ziel bis 2035 praktisch nur durch einen Umstieg auf Flüssiggas-Hybridheizungen oder Flüssiggas-Heizungen mit regenerativem Flüssiggas erreichen. "Ob Hauseigentümer im ländlichen Raum ihre Gebäude bedarfsgerecht und pragmatisch modernisieren können, hängt entscheidend von der Ausgestaltung des Gebäudeenergiegesetzes ab", sagt Jobst-Dietrich Diercks. "Es geht um eine realistische Chance, die Menschen im ländlichen Raum beim Klimaschutz besser mitzunehmen."

Flüssiggas-Heizungen müssen wieder förderfähig werden

Optimierungsbedarf besteht auch bei der Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG). Der Einsatz von regenerativem Flüssiggas hat gebäudebezogen einen mit der vollständigen Modernisierung der Gebäudehülle vergleichbaren Klimaschutzeffekt. Daher müssen mit erneuerbaren Gasen betriebene Gasbrennwerttherme sowie Kombi-Geräte aus Wärmepumpe und Gasbrennwerttherme in die Bundesförderung für effiziente Gebäude integriert werden", sagt Jobst-Dietrich Diercks.

Energieträger Flüssiggas:

Flüssiggas (LPG) - nicht zu verwechseln mit verflüssigtem Erdgas (LNG, Methan) - besteht aus Propan, Butan und deren Gemischen und wird bereits unter geringem Druck flüssig. Der Energieträger verbrennt CO2-reduziert und schadstoffarm. Die erneuerbaren Varianten sind als biogenes Flüssiggas und künftig als Dimethylether (rDME) verfügbar. Flüssiggas wird für Heiz- und Kühlzwecke, als Kraftstoff (Autogas), in Industrie und Landwirtschaft sowie im Freizeitbereich eingesetzt.

Quelle und Kontaktadresse:
Deutscher Verband Flüssiggas e.V. (DVFG) Olaf Hermann, Pressesprecher Stralauer Platz 33-34, 10243 Berlin Telefon: (030) 2936710, Fax: (030) 29367110

(jg)

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