Pressemitteilung | Deutscher Verband Tiernahrung e.V. (DVT) - Hauptgeschäftsstelle

DVT begrüßt Klärung in Sachen Tiermehl

(Bonn) - Der Deutsche Verband Tiernahrung (DVT) begrüßt die Einstellung der strafrechtlichen Ermittlungsverfahren gegen unbekannte Futtermittelhersteller und -händler in Bayern wegen Beimischung von Tiermehl in Kraftfutter. Dadurch werde endlich auch von offizieller Seite Klarheit geschaffen, dass die Vorwürfe unbegründet sind. Ein wenig Genugtuung empfinde man schon, sagte Ulrich Niemann, Präsident des DVT. "Diese Entscheidung sowie die dazugehörende Begründung der Staatsanwaltschaft Kempten unterstreicht unsere Position, die wir seit Auftreten des ersten BSE-Falles in Deutschland gegenüber den Behörden und der Öffentlichkeit immer wieder vertreten haben."

Nachdem die ersten BSE-Fälle in Bayern aufgetreten waren, bestand nach Ansicht der Staatsanwaltschaft ein "Anfangsverdacht", der ausreichte, ein Verfahren gegen unbekannte Futtermittelhersteller zu eröffnen. In der Folge wurden umfangreiche Futtermitteluntersuchungen bei Tierhaltern, die von BSE-Fällen betroffen waren, eingeleitet. Nach Angaben der Staatsanwaltschaft wurden fast 300 Futtermittelproben untersucht, sowie umfangreiche Aufzeichnungen über Herkunft der Futtermittel, Verpackung, Transport und die Verfütterung selbst ausgewertet. Die Ermittlungen hätten jedoch "keinerlei Hinweise auf eine absichtliche Beimengung von Tiermehl im Kraftfutter" ergeben. In 14 Proben sollen Spuren tierischer Bestandteile nachgewiesen worden sein, die jedoch am Rande der Bestimmbarkeitsgrenze lagen. Die Staatsanwaltschaft kommt daher zum Schluss, dass eine absichtliche Beimischung in derart geringen Mengen nicht nur technisch viel zu aufwendig, sondern auch wirtschaftlich völlig unsinnig wäre. Schließlich könne pflanzliches Eiweiß von Wiederkäuern vollständig verwertet werden und sei wesentlich preisgünstiger als Tiermehl.

"Wir haben immer wieder betont", so Niemann, "dass die deutschen Mischfutterhersteller aus genau diesen Gründen bereits lange vor dem Verfütterungsverbot kein Tiermehl in Wiederkäuerfutter eingesetzt haben".


Auch habe die Staatsanwaltschaft nun ermittelt, dass tierische Bestandteile, die überhaupt nichts mit Tiermehl zu tun hätten und auch kein Risikomaterial darstellten, beispielsweise beim Mähen, Dreschen oder auf dem Transportweg in die Futterausgangsstoffe geraten könnten. "Wir werden - übrigens auch in anderen Lebensbereichen - immer das Problem haben, dass wir uns als Verbraucher eine hundertprozentige Rückstandsfreiheit bei unerwünschten und selbstverständlich auch verbotenen Stoffen wünschen, uns die praktischen Gegebenheiten jedoch ein Schnippchen schlagen", sagte der DVT-Präsident. Er halte es daher für wichtig, eine sorgfältige, auf wissenschaftlichen Erkenntnissen basierende Risikoabwägung bei unerwünschten Stoffen vorzunehmen. Auf dieser Grundlage gelte es dann vernünftige Grenzwerte festzulegen, die auch in der Praxis umgesetzt und zweifelsfrei überprüft werden könnten. "Mit pauschalen Nulltoleranzen ist niemandem geholfen, am wenigsten den Verbrauchern," so das Fazit von Niemann.

Quelle und Kontaktadresse:
Deutscher Verband Tiernahrung e.V. (DVT) Beueler Bahnhofsplatz 18 53225 Bonn Telefon: 0228/975680 Telefax: 0228/9756868

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