DWA begrüßt Initiative für ein neues Wasserrecht
(Berlin/Hennef) - Im Rahmen der Veranstaltung "Forum Neues Wasserrecht", die die Deutsche Vereinigung für Wasserwirtschaft, Abwasser und Abfall e. V. (DWA) mit Vertretern aus Bundestag, Bundesumweltministerium, Bundesländern und Industrie anlässlich der Messe Wasser Berlin durchgeführt hat, hat die DWA die Initiative der Bundesregierung zur Neugestaltung des Wasser- und Naturschutzrechts auf Bundesebene begrüßt. Dr. Frank Andreas Schendel, Mitglied des Vorstands der DWA, verlieh der Hoffnung der Wasserwirtschaft Ausdruck, noch in dieser Legislaturperiode könne ein neues Bundeswasserrecht verabschiedet werden. Mit der erweiterten Gesetzgebungskompetenz des Bundes im Wasserrecht und einem neuen Wasserhaushaltsgesetz wird die Umsetzbarkeit europäischer Vorgaben deutlich verbessert.
Über das geplante Umweltgesetzbuch (UGB) konnte im Kabinett bedauerlicherweise keine Einigung hatte erzielt werden. Nun hat die Bundesregierung Teile des UGB - darunter das neue Wasserrecht - als Einzelgesetze vorgelegt. Damit wird auch den Forderungen der Wasserwirtschaft entsprochen, die sich seit langem für ein besser auf die Praxis zugeschnittenes Wasserrecht einsetzt. Viele Vorschriften über die Abwasserbeseitigung und über wassergefährdende Stoffe können jetzt abweichungsfest bundeseinheitlich geregelt werden. Es wird dann nur noch eine und nicht mehr 16 divergierende Regelungen geben. Vor ei-ner weitgehend bundeseinheitlichen Gestaltung des Wasserrechts verspricht sich die DWA Vorteile für die Praxis auch im Zusammenhang mit dem Gesetzesvollzug, der Länderaufgabe bleibt. Die Vorgaben aus der EU-Wasserrahmenrichtlinie wurden bisher durch 33 Rechtsakte des Bundes und der Länder in nationales Recht umgesetzt. EU-Vorgaben können künftig schlanker und effektiver durch ein Gesetz umgesetzt werden.
Die DWA fordert von einer Neugestaltung des Wasserrechts eine Vereinfachung des Umweltrechts, praxisgerechte Regelungen zum Grund- und Hochwasserschutz sowie eine Synchronisierung und Harmonisierung zwischen dem Wasserrecht einerseits und dem Bodenschutz- und Naturschutzrecht andererseits. Schließlich sollte auch frühzeitig eine Diskussion über das neue bundeseinheitliche untergesetzliche Regelwerk geführt werden, insbesondere bei den wassergefährdenden Stoffen und beim Grundwassser. Mit ihren zahlreichen Fachleuten steht die DWA dafür zum Dialog bereit.
Quelle und Kontaktadresse:
DWA Deutsche Vereinigung für Wasserwirtschaft, Abwasser und Abfall e.V.
Pressestelle
Theodor-Heuss-Allee 17, 53773 Hennef
Telefon: (02242) 8720, Telefax: (02242) 872135
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