Pressemitteilung | BVTE - Bundesverband der Tabakwirtschaft und neuartiger Erzeugnisse

DZV fordert wettbewerbsneutrale Tabakregulierung / Mücke: Fristverlängerung zur Produktionsumstellung wie in Polen und Rumänien erforderlich

(Berlin) - Kurz vor der Abstimmung über den Gesetzentwurf der Bundesregierung für ein neues Tabakerzeugnisgesetz im Landwirtschaftsausschuss des Bundestages am morgigen Mittwoch hat der Deutsche Zigarettenverband DZV nachdrücklich eine wettbewerbsneutrale Tabakregulierung gefordert. "Die Umsetzung der EU-Tabakproduktrichtlinie in Deutschland mit der Einführung großflächiger Schockbilder bis zum 20. Mai ist technisch in der Kürze der Zeit nicht machbar, deshalb sollte Deutschland dem Beispiel Polens und Rumäniens folgen, die für ihre Werksstandorte Fristverlängerungen gewähren werden", sagte DZV-Geschäftsführer Jan Mücke heute in Berlin. Die polnische Regierung wird Anfang März eine Verlängerung der Produktionsumstellungsfrist bis zum Februar 2017 beschließen, auch die rumänische Regierung plant eine Verlängerung der Umstellungsfrist über den 20. Mai 2016 hinaus.

Schon aus Gründen der Wettbewerbsneutralität und zum Schutz der deutschen Werksstandorte und deren Arbeitnehmer ist eine Fristverlängerung für die deutschen Tabakunternehmen erforderlich. Bisher haben sich alle Verbände und Unternehmen der deutschen Tabakwirtschaft für eine Fristverlängerung um ein Jahr ausgesprochen, lediglich der Marktführer in Deutschland, der US-amerikanische Tabakkonzern Philip Morris (PMG) hatte sich gegen eine Fristverlängerung in Deutschland ausgesprochen. Anders verhält sich der Tabakmulti in Rumänien und Polen, hier fordert er gemeinsam mit der gesamten Branche Fristverlängerungen. Philip Morris besitzt große Werke in Krakau (PL) und Otopeni (RO) mit einer Gesamtproduktion von 75 Mrd. Zigaretten pro Jahr, die vor allem für den Export produzieren. Von diesen Standorten aus kann PMG massiv Ware vorproduzieren und den deutschen Markt auch für die Zeit nach dem 20. Mai 2016 beliefern und hätte aufgrund der gewährten Fristverlängerung in Rumänien und Polen keinerlei Umstellungsprobleme in Deutschland selbst.

"CDU/CSU und SPD müssen für faire Umstellungsbedingungen für alle Unternehmensgrößen über das gesamte Produktportfolio hinweg sorgen, um für die deutschen Werksstandorte keinen Wettbewerbsnachteil im europäischen Binnenmarkt zu schaffen. Wenn Arbeitsplätze in den deutschen Werken, u.a. in Trier, Lübeck, Bayreuth oder Langenhagen durch eine zu knapp bemessene Umstellungsfrist zugunsten von Werksstandorten in Polen und Rumänien gefährdet werden, nützt das weder den Verbrauchern, noch ist es den deutschen Arbeitnehmern gegenüber fair" erklärte der DZV-Geschäftsführer weiter.

Erst kürzlich hatte sich auch der Bundesrat für eine Fristverlängerung stark gemacht und insbesondere im Interesse der mittelständischen Tabakunternehmen Änderungen am Gesetzentwurf verlangt. Die mittelständischen Unternehmen haben keine Werksstandorte in Polen und Rumänien und können deshalb nicht auf Werke dorthin ausweichen, um ihre Produktion umstellen zu können.

Quelle und Kontaktadresse:
Deutscher Zigarettenverband e.V. (DZV) Jan Mücke, Geschäftsführer Unter den Linden 42, 10117 Berlin Telefon: (030) 886636-0, Fax: (030) 886636-111

(cl)

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