E-Akte: Wie lang soll das noch dauern?
(Berlin) - E-Akte: Wie lang soll das noch dauern?
Statement von Rechtsanwältin Ulrike Silbermann, Vorsitzende des Ausschusses Elektronischer Rechtsverkehr des Deutschen Anwaltvereins:
Zum 1. Januar 2026 sollte es endlich soweit sein: Die deutsche Justiz arbeitet flächendeckend mit elektronischen Akten. Doch nun soll die Frist um ein weiteres Jahr aufgeschoben werden, durch eine Opt-out-Möglichkeit für Bund und Länder – der Bundestag wird dies heute Nacht beraten. Der Deutsche Anwaltverein (DAV) kritisiert die weiter verzögerte Teilnahme der Justiz an der digitalen Transformation – zumal die Anwaltschaft mit dem besonderen elektronischen Anwaltspostfach (beA) die Vorteile der Digitalisierung schon seit Jahren für sich zu nutzen gelernt hat:
„Die Anwaltschaft ist bereits vor Jahren mit dem beA in Vorleistung gegangen. Seit 2018 mussten wir digital empfangsbereit sein, seit 2022 dürfen wir mit Gerichten nur noch digital über das beA kommunizieren. Insgesamt existiert das beA seit fast zehn Jahren! Über 160.000 Anwältinnen und Anwälte haben das geschafft. Wie lang soll es noch dauern, bis die Justiz mitzieht?
Bei allem Verständnis für schleppenden Breitbandausbau, technische Herausforderungen und Umsetzungsschwierigkeiten: Es wird Zeit, dass die deutsche Justiz endlich flächendeckend die digitale Aktenführung umsetzt. Die Zeiten gerichtlicher Druckstraßen müssen endlich der Vergangenheit angehören. Die Umsetzung 2027 muss dann aber wirklich klappen – und darf sich nicht als digitaler Flickenteppich entpuppen.“
Quelle und Kontaktadresse:
Deutscher AnwaltVerein e.V. (DAV), Littenstr. 11, 10179 Berlin, Telefon: 030 7261520