Pressemitteilung | BVfK - Bundesverband freier Kfz-Händler e.V.
Anzeige

E-Auto Förderung wirkungslos!

(Bonn) - Der Bundesumweltminister hat die Eckpunkte für ein neues Förderprogramm für Privatpersonen beschlossen. Ab 1. Januar 2026 können Privatkunden von E-Autos, bestimmten Plug-in-Hybriden und Range Extender Modellen finanzielle Unterstützung erhalten – rückwirkend, sobald das Online-Portal (geplant: Mai 2026) freigeschaltet ist. Gebrauchte Elektrofahrzeuge sollen wohl nicht gefördert werden. Tageszulassungen und EU-Importe unklar.

Förderung gebrauchter Elektrofahrzeuge: Nicht nur aus Sicht der relevanten Branchenakteure ist die Förderung gebrauchter Elektrofahrzeuge zwingend erforderlich, um das Förderziel, umweltfreundliche Mobilität auch für untere Einkommensschichten erschwinglich zu machen, zu erreichen. Gerade für Haushalte mit mittleren Einkommen ist der Kauf eines neuen Elektrofahrzeugs oftmals nicht realistisch. Ohne die Einbeziehung gebrauchter Fahrzeuge läuft die Förderung an der eigentlichen Zielgruppe vorbei. Zudem hätte eine Gebrauchtwagenförderung positive Effekte auf den Neuwagenmarkt, da sie Nachfrage verbreitert, Restwerte stabilisiert und Leasingkonditionen verbessert.

Keine Diskriminierung von Neufahrzeugen und EU-Importen mit Tageszulassung / nicht mit EU-Recht vereinbar. Es bestehen erhebliche Bedenken, dass Neufahrzeuge mit Tageszulassung einschließlich sogenannter EU-Neufahrzeuge von der Förderung ausgeschlossen werden können. Dies würde das verfügbare Angebot künstlich verknappen, zu höheren Preisen führen und den freien EU-Warenverkehr faktisch beeinträchtigen. Eine solche Differenzierung zwischen inländischen und EU-Fahrzeugen ist aus Sicht des BVfK weder sachlich gerechtfertigt noch mit EU-Recht vereinbar.

Wertvernichtung auf ganzer Linie: Die fehlende Förderung gebrauchter Elektrofahrzeuge hätte zudem gravierende wirtschaftliche Folgen: Preise und Restwerte würden weiter sinken, was zu erheblichen Verlusten bei Fahrzeugbesitzern führt und die Bereitschaft zur Neuanschaffung schwächt. Gleichzeitig verteuern sich Leasing und Finanzierung, da Banken steigende Risiken einpreisen. Händler und Leasinggesellschaften wären mit wertgeminderten Beständen, längeren Standzeiten und Liquiditätsproblemen konfrontiert.

Zusammengefasst: Der BVfK fordert eine umfassende Einbeziehung gebrauchter Elektrofahrzeuge sowie von Neuwagen mit Tageszulassung – auch bei EU-Importen – in die Förderkulisse. Nur so lassen sich Marktstabilität, Verbraucherschutz und eine sozial breite Akzeptanz der Elektromobilität sicherstellen. Andernfalls drohen wirtschaftliche Schäden und eine deutliche Verfehlung des Förderziels.

Das vollständige BVfK-Schreiben vom 23.1.2026 an Regierung und Ministerien finden Sie hier: https://www.bvfk.de/wp-content/uploads/2026/01/E-Auto-Foerderung-2026-Bundeskanzler.pdf?utm_source=mailpoet&utm_medium=email&utm_source_platform=mailpoet&utm_campaign=BVfK-Pressemeldung:%20BVfK%20Forderungen%20zur%20E-Auto-F%C3%B6rderung

Die konstruktiven Vorschläge des BVfK zur Förderung gebrauchter Elektroautos:
Der BVfK empfiehlt, den Kauf „echter“ gebrauchter BEV (in Betrieb genommen und benutzt)
- bis zu einem Alter von 3 Jahren und einer Laufleistung von 50.000 km im Umfang von 50%
der Förderprämie für Neuwagen und
- bis zu einem Alter von 5 Jahren und einer Laufleistung von 80.000 km im Umfang von 30%
der Förderprämie von Neuwagen zu unterstützen.

Zum BVfK-Schreiben vom 5. Dezember 2025: https://www.bvfk.de/wp-content/uploads/2025/12/Stellungnahme-BVfK-zur-E-Auto-Foerderung-2026.pdf?utm_source=mailpoet&utm_medium=email&utm_source_platform=mailpoet&utm_campaign=BVfK-Pressemeldung:%20BVfK%20Forderungen%20zur%20E-Auto-F%C3%B6rderung

BVfK-Präsident Ansgar Klein vermisst eine transparente Diskussion: „Sollten die begründeten Forderungen und konstruktiven Vorschläge, die von einer überwiegenden Mehrheit der betroffenen Kreise getragen werden, erneut keinerlei Resonanz erfahren und in der finalen Förderrichtlinie keine Berücksichtigung finden, würde es der zunehmenden Politikverdrossenheit entgegenwirken, wenn zumindest die Entscheidungsgründe detailliert dargelegt würden" so Klein.

Quelle und Kontaktadresse:
BVfK - Bundesverband freier Kfz-Händler e.V., Bundeskanzlerplatz 5, 53113 Bonn, Telefon: 0228 85 40 9-0

Logo verbaende.com
NEWS TEILEN:

NEW BANNER - Position 4 - BOTTOM

Anzeige