E-Commerce und Versandhandel mit Arzneimitteln aus Sicht der Apotheker
(Bonn) - Die Apotheker begrüßen das Internet als exzellentes Medium der Information und Kommunikation. Sie sehen in diesen neuem Medium eine herausragende Chance, ihre Funktion als Arzneimittelinformant und Arzneimittelberater weiter auszubauen. Die ABDA wird daher im neuen Jahr ein Gesundheitsportal anbieten, das dem Verbraucher/Patienten umfangreiche Informationen zum Arzneimittel, zu seiner Erkrankung, aber auch über die Apotheke zur Verfügung stellt. Der Verbraucher wird sich über das Leistungsspektrum der einzelnen Apotheke informieren können. Er wird zu einer Apotheke seiner Wahl Kontakt aufnehmen und Arzneimittel vorbestellen können im Sinne eines pick-up-Verfahrens. Die Convenience der schnellen kostengünstigen Arzneiversorgung wird durch das Internetangebot der deutschen Apotheker bzw. der ABDA weiter verbessert werden.
Dagegen lehnen die Apotheker (ABDA) einen Internet-gestützten Versandhandel mit Arzneimitteln ab. Der deutsche Gesetzgeber hat erst 1998 ein Versandhandelsverbot bei Arzneimitteln beschlossen, dass vollumfänglich mit der EU-Gesetzgebung im Einklang steht. Dieses Verbot existiert, wenn auch mit kleinen Variationen, in 12 von 15 EU-Staaten. Aus Gründen des Verbraucherschutzes sieht der Gesetzgeber in der Abgabe von Arzneimitteln und der Beratungsmöglichkeit vor Ort eine Einheit, ebenso wie in dem übrigen Netz von gesetzlichen Regelungen zur Gewährleistung der Arzneimittelsicherheit von der Arzneimittelzulassung bis zur Abgabe in der Apotheke. Das Internet ist in keiner Weise geeignet, diese Verbraucherschutzgesetze überflüssig zu machen.
Auch die vermeintliche Preiswürdigkeit des Internet-basierten Versandhandels ist ein Trugschluß, da Internethändler nahezu ausschließlich nur hochpreisige Produkte kostengünstiger anbieten in Form einer Rosinenpickerei. Wären Internethändler wie öffentliche Apotheken verpflichtet zur flächendeckenden Lieferung aller Arzneimittel im Markt sowie zu den gesetzlich vorgeschriebenen Dienstleistungen der Apotheken, so wären sie nicht konkurrenzfähig.
Die Apotheker fordern daher den Gesetzgeber auf, allen Versuchen der Ausnutzung ungleicher Wettbewerbsbedingungen entgegen zu treten und am Verbot des Versandhandels mit Arzneimitteln festzuhalten.
Quelle und Kontaktadresse:
ABDA - Bundesvereinigung Deutscher Apothekerverbände (ABDA)
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