Pressemitteilung | (AWO) Arbeiterwohlfahrt Bundesverband e.V.

Eckpunkte Gesundheitsreform / AWO: Im Streit um die Finanzierung gehen wichtige positive Elemente unter

(Bonn) - Die positiven Impulse in den Eckpunkten zur Reform des Gesundheitswesens und der Krankenversicherung gehen in der kontroversen Debatte um die künftige Finanzierung völlig unter, hat der Bundesvorstand der AWO anläßlich seiner jüngsten Sitzung moniert. "Die Eckpunkte enthalten strukturelle Leistungsverbesserungen für die Versicherten, die im Sog der politischen Streiterei unter die Räder zu kommen drohen", sagte der AWO-Vorsitzende Wilhelm Schmidt.

So ist nach Auffassung der AWO die vorgesehene Einbeziehung des SGB XI
(Pflegeversicherung) in die integrierte Versorgung ein wichtiger Schritt nach vorne für die ambulante und stationäre Versorgung vieler Pflegebedürftiger. Angesichts der demografischen Entwicklung ist eine Bereinigung an der Schnittstelle zwischen Kranken- und Pflegeversicherung von großer Bedeutung für geriatrische Patienten und Pflegebedürftige mit chronischen Krankheiten. Mit dieser Klarstellung in den Eckpunkten wird der Vorrang der ambulanten vor der stationären Rehabilitation bestätigt. Ältere und pflegebedürftige Menschen erlangen dadurch Rechtssicherheit.

Auch der wiederholten Forderung der AWO nach einem stärkeren Ausbau der häuslichen Versorgung Pflegebedürftiger tragen die Eckpunkte weitgehend Rechnung. Um die Bewohnerinnen und Bewohner betreuter Wohnformen nicht gegenüber denen konventioneller Haushalte zu benachteiligen, soll der Haushaltsbegriff in den Regelungen zur häuslichen Krankenpflege entsprechend definiert und erweitert werden. Damit können vorschnelle Krankenhauseinweisungen verhindert und unnütz hohe Kosten verhindert werden.

Die Reformvoschläge machen auch Schluss mit dem jahrelangen Hickhack und Finanzierungswirrwarr bei Vorsorge- und Rehamaßnahmen für Mütter, Väter und Kinder. Die gesundheitliche Vorsorge und Reha sollen zur Pflichtleistung der Versicherer werden. Diesen überfälligen Schritt begrüßt die AWO ausdrücklich. Allerdings ist für diese künftige Pflichtleistung der GKV unabdingbare Voraussetzung, dass sie in den Risikostrukturausgleich aufgenommen wird.

Der AWO-Bundesvorstand hat in der politisch strittigen Frage nach der künftigen Grundfinanzierung des Gesundheitswesens und der Krankenversicherung seinen Standpunkt bekräftigt, stärker auf die Elemente des Modells der Bürgerversicherung zu setzen. "Es geht um die gesundheitliche Versorgung und die finanziellen Leistungsmöglichkeiten der Versicherten", sagte Wilhelm Schmidt, "und da bieten die Grundlagen der Bürgerversicherung die bessere Option für eine sozial-gerechte und solidarische Finanzierung".

Quelle und Kontaktadresse:
AWO Arbeiterwohlfahrt Bundesverband e.V. Pressestelle Oppelner Str. 130, 53119 Bonn Telefon: (0228) 66850, Telefax: (0228) 6685209

(sk)

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