Eco-Verband bittet EU-Parlamentarier in einem offenen Brief um Unterstützung
(Berlin) - Der Verband der deutschen Internetwirtschaft eco wendete sich am 12. Dezember mit einem offenen Brief an die deutschen Abgeordneten des Europäischen Parlaments. In Anbetracht der absehbaren negativen Konsequenzen der Vorratsdatenspeicherung für die Mitgliedsunternehmen bittet der Verband die Mitglieder des Europäischen Parlaments darum, in der Lesung am 14. Dezember gegen die Richtlinie zu stimmen.
Paradigmenwechsel in der Sicherheitspolitik Die Einführung einer Verpflichtung zur anlass- und verdachtsunabhängigen Speicherung sämtlicher elektronischer Kommunikationsdaten aller EU-Bürger greift gravierend in die Privatsphäre und die Vertraulichkeit der Kommunikation ein, da von der verdachtsunabhängigen Speicherung primär rechtstreue und unbescholtene Bürger betroffen sind. Der Richtlinienentwurf sieht zudem keinerlei Ausnahmen von der Speicherungsverpflichtung zum Schutz der Pressefreiheit oder sonstiger Berufsgeheimnisträger (wie Rechtsanwälte, Ärzte und Abgeordnete) vor.
Ineffektive Zugriffsbeschränkung
Die Richtlinie in ihrer aktuellen Fassung enthält keinerlei verbindliche Vorgaben unter welchen Voraussetzungen die Sicherheitsbehörden Zugriff auf die gespeicherten Daten erhalten. Damit ist es in das freie Belieben der Mitgliedsstaaten gestellt, bei welchen Straftaten die Sicherheitsbehörden Zugriff auf die gespeicherten Daten erhalten. Es besteht die Gefahr, dass die Vorratsdatenspeicherung zur Standardmaßnahme der Ermittlungsbehörden wird.
Mangelnde Effektivität
Es bestehen erhebliche Zweifel, ob eine vollständige Speicherung der geforderten Datentypen und Datenarten technisch überhaupt zu realisieren ist. Die anfallenden Datenmengen können schon deshalb nicht zu einer erhöhten Erfolgsquote bei der Verbrechensbekämpfung beitragen, weil das anfallende Datenvolumen von den berechtigten Stellen nicht ansatzweise bewältigt werden könnte. Dabei wird der Großteil der gespeicherten Daten für die Sicherheitsbehörden ohne Belang sein. Hinzu kommen zahlreiche einfache Umgehungsmöglichkeiten, die die Effektivität und den Sicherheitsnutzen einer Vorratsdatenspeicherung insgesamt in Frage stellen.
Unangemessene Ausdehnung des Anwendungsbereichs Der Richtlinienentwurf in seiner aktuellen Fassung erweitert die vorzuhaltenden Datenarten im Internetbereich auch auf E-Mail und VoIP. Diese Ausdehnung der Speicherungsverpflichtung auf Inhalte des Datenstroms ist für die betroffenen Unternehmen mit einem weiteren, ganz erheblich finanziellen und technischen Mehraufwand verbunden, der in keinem angemessenen Verhältnis zum intendierten Zweck steht.
Fehlende Harmonisierung
Der Richtlinienentwurf in seiner aktuellen Fassung enthält lediglich Mindestanforderungen und gestattet es den Mitgliedstaaten, darüber hinausgehende nationale Regelungen zu erlassen. Dies widerspricht dem erklärten Ziel, einheitliche Regelungen für alle Mitgliedstaaten zu erlassen.
Fehlende Regelung zur Kostenerstattung
Die Einführung einer Pflicht zur umfassenden Datenspeicherung führt zu erheblichen Investitions- und Betriebskosten, die nicht mehr von der Sozialpflichtigkeit der betroffenen Unternehmen erfasst sind und für viele kleine und mittelständische Unternehmen existenzvernichtend sind. Bei der Sicherheitspolitik, Gewährleistung der öffentlichen Sicherheit und Strafverfolgung handelt es sich um originär staatliche Aufgaben, die der Staat grundsätzlich aus Mitteln des öffentlichen Haushalts zu bestreiten hat. Es ist eine verbindliche gesetzliche Regelung auf EU-Ebene erforderlich, die die Mitgliedsstaaten verpflichtet, die TK-Unternehmen vollständig für die Investitions- und Betriebskosten zu entschädigen. Uneinheitliche Entschädigungsregelungen innerhalb der Mitgliedsstaaten würden zu erheblichen Wettbewerbsnachteilen führen.
Quelle und Kontaktadresse:
Electronic Commerce Forum e.V. - Verband der deutschen Internet-Wirtschaft (eco)
Pressestelle
Arenzhofstr. 10, 50769 Köln
Telefon: (0221) 700048-0, Telefax: (0221) 700048-11
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