Pressemitteilung | eco - Verband der deutschen Internetwirtschaft e.V.

eco-Verband warnt vor Interpretation der OVG-Entscheidung als Freibrief für Aufsichtsbehörden

(Köln) - Der Verband der deutschen Internetwirtschaft eco Forum e.V. warnt davor, den Beschluss des OVG Münster als politische Bestätigung der umstrittenen Vorgehensweise der Düsseldorfer Bezirksregierung in Bezug auf das Sperren von Inhalten im Internet zu interpretieren. Die Entscheidung sei nur als erster Teilschritt in einem Verfahren zu werten, dass die Internetwirtschaft wegen seiner grundlegenden Bedeutung höchstrichterlich entschieden wissen will.

Mit der Entscheidung in diesem oder irgendeinem anderen zukünftigen Verfahren treffen die Gerichte insbesondere keine Entscheidung darüber, ob die Vorgehensweise der Bezirksregierung tatsächlich geeignet ist, die Problematik ausländischer rechtswidriger Inhalte im Internet zu bekämpfen. Für ein kontraproduktives Zeichen und politische Hilflosigkeit hält der Verband vor diesem Hintergrund daher Äußerungen, wie sie zuletzt unter anderem der DGB tätigte, um der Vorgehensweise Büssows den Rücken zu stärken.

„Während wir gemeinsam mit anderen Verbänden mit der ab 1. April bundesweit für den Jugendmedienschutz zuständigen Aufsichtsbehörde die komplexen Anforderungen des neuen Jugendschutzes an die Internetwirtschaft konstruktiv diskutieren und Selbstregulierungsmodelle vorstellen, fordert der DGB weitere Sperrungsverfügungen. Mit derartig destruktiven Äußerungen soll entweder Druck auf die Aufsichtsbehörden ausgeübt werden, oder man hat sich hier naiv von Herrn Büssow instrumentalisieren lassen“, so Oliver J. Süme, Vorstand Recht und Neue Medien des eco-Verbandes.

Der Verband warnt vor diesem Hintergrund davor, die Entscheidung des OVG Münster als Freibrief für weitere Sperrverfügungen zu interpretieren. „Durch die vermeintliche Ausblendung rechtswidriger Inhalte aus dem weltweiten Datennetz werden weder die Grundübel Rechtsradikalismus und Rassismus beseitigt, noch werden dadurch diejenigen strafrechtlich verfolgt, die diese Inhalte produzieren oder zur Erreichung verfassungswidriger Ziele konsumieren. Die Sperrverfügungen der Bezirksregierung Düsseldorf sind blinder politischer Aktionismus und haben nichts mit einer wehrhaften Demokratie zu tun, daran ändert auch die Entscheidung des OVG Münster nichts“, so Süme. Der eco-Verband setze demgegenüber auf den Ausbau seiner seit 1996 betriebenen Hotline, über die rechtswidrige Inhalte gemeldet werden können. Die Hotline kooperiert unter dem Dach des internationalen INHOPE-Verbandes mit 16 anderen Hotlinebetreibern und arbeitet international eng mit Strafverfolgungsbehörden zusammen. Insbesondere im Bereich der Kinderpornografie hat der Hotlineverbund in der Vergangenheit zu zahlreichen Festnahmen im Ausland geführt.

Quelle und Kontaktadresse:
Electronic Commerce Forum e.V. (eco) - Verband der deutschen Internet-Wirtschaft Arenzhofstr. 10, 50769 Köln Telefon: 0221/700048-0, Telefax: 0221/700048-11

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