Pressemitteilung | Bundesverband WindEnergie e.V. (BWE)

EEG-Novelle: BWE spricht sich für verpflichtende Kommunenbeteiligung aus

(Berlin) - Im Regierungsentwurf zur EEG-Novelle ist entgegen dem ursprünglichen Referentenentwurf keine verpflichtende Beteiligung der Standortgemeinde an der Wertschöpfung aus Windenergie mehr enthalten. Stattdessen ist nun lediglich die Möglichkeit vorgesehen, eine Zahlung an "betroffene Gemeinden von bis zu 0,2 Cent/kWh zu leisten. Offenbar führten verfassungsrechtlichen Bedenken zu dieser Veränderung. Dazu erklärt Hermann Albers, Präsident des Bundesverbands WindEnergie:

"Der Bundesverband WindEnergie spricht sich weiter für eine verpflichtende Zahlung mit klarerer Definition zum Zahlungsempfänger aus. Dabei halten wir zugleich eine prozentuale Zahlung für den besseren Weg, um unterschiedliche Standorte gerecht zu behandeln. Dass eine solche auch verfassungsrechtlich möglich ist, haben wir mit unserem Vorschlag einer gesetzlichen Regelung im EEG 2017 zur Stärkung der regionalen wirtschaftlichen Effekte von WEA (RegWirG) bereits dokumentiert.

Wir halten eine freiwillige Option auch deshalb für wenig geeignet, weil sie Risiken auf Seiten der Projektierer und Gemeinden nicht klärt. Diese freiwillige Abgabe muss unseres Erachtens rechtssicher ausgestaltet werden, so dass jeglicher Compliance Verdacht von vorneherein ausgeschlossen wird. Zudem birgt die unkonkrete Bezeichnung 'betroffenen Gemeinde' erhebliches Konfliktpotenzial.

Es braucht eine klare und nachvollziehbare verbindliche Vorgabe. Die Länder sollten die Option erhalten diese inhaltlich auszugestalten, um beispielsweise echte Bürgerenergie oder Beteiligungsformen wie Stromtarife zu berücksichtigen. Damit wäre dann nicht nur ein Weg für eine verfassungsgemäße Regelung gefunden, sondern auch dafür, die bisherigen Landesgesetze überflüssig werden zu lassen."

Quelle und Kontaktadresse:
Bundesverband WindEnergie e.V. (BWE) Wolfram Axthelm, Geschäftsführer Politik und Kommunikation Neustädtische Kirchstr. 6, 10117 Berlin Telefon: (030) 212341210, Fax: (030) 212341410

(sf)

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