Ehrliche Erhöhung von Kindergeld und Kinderfreibetrag gefordert
(Berlin) - Das Präsidium des Deutschen Familienverbandes fordert grundlegende Verbesserungen beim Familienleistungsausgleich und mehr Transparenz in der familienpolitischen Diskussion: Die seit Jahren überfällige Erhöhung des steuerlichen Kinderfreibetrags und des damit verrechneten Kindergeldes darf nicht im Parteienstreit zerredet werden. Die bisherigen Verlautbarungen aus der Politik lassen befürchten, dass Familien mit Pseudoverbesserungen abgespeist werden, wenn nicht endlich Ehrlichkeit und Transparenz in die Debatte um familienpolitische Leistungen kommt, so der Präsident des Verbandes Dr. Albin Nees.
Das höchste Führungsgremium des Verbandes kritisierte auf seiner aktuellen Sitzung insbesondere die gezielte Verwirrung beim Kindergeld. Seit 1996 gibt es das Kindergeld nicht mehr zusätzlich zum steuerlichen Kinderfreibetrag, sondern es wird damit am Ende des Steuerjahres verrechnet. Übers Jahr werden Eltern besteuert wie Kinderlose und erhalten dafür das Kindergeld als Steuerrückerstattung. Echte Familienförderung ist nur der Teil des Kindergeldes, der dafür je nach Einkommen und Steuersatz nicht erforderlich ist. Das von der Bundesregierung ausgewiesene Kindergeldvolumen von knapp 35 Mrd. Euro im Jahr dient zu mehr als der Hälfte lediglich der Rückerstattung zuviel erhobener Steuern und damit der verfassungsrechtlich gebotenen Freistellung des Kindesexistenzminimums. Auch wenn dieser Zusammenhang im Einkommensteuerrecht klar geregelt ist, bleibt die Mär vom Kindergeld als wohltätiger Leistung eine der verheerenden Mythen der Familienpolitik. Nicht zuletzt aufgrund dieser Verunklarung klarer Fakten ist trotz der sechs Nullrunden bei Kindergeld und Kinderfreibetrag bei gleichzeitig rasanter Teuerung der Aufschrei ausgeblieben, den es in jedem anderen Politikfeld bei einer solchen Untätigkeit gegeben hätte, so Nees.
Der Deutsche Familienverband fordert die zügige Erhöhung des steuerlichen Kinderfreibetrages auf mindestens 8.000 Euro pro Kind und Jahr. Gleichzeitig muss das damit verrechnete Kindergeld für alle Kinder angemessen und der Kostenrealität in den Familien entsprechend angehoben werden. Um endlich Klarheit ins Kindergeld-Dickicht zu bringen, ist am Ende des Steuerjahres der tatsächliche Förderanteil verbindlich und unmissverständlich in den Steuerbescheiden auszuweisen.
Quelle und Kontaktadresse:
Deutscher Familienverband e.V.
Pressestelle
Luisenstr. 48, 10117 Berlin
Telefon: (030) 30882960, Telefax: (030) 30882961
Sie sehen gerade einen Platzhalterinhalt von Facebook. Um auf den eigentlichen Inhalt zuzugreifen, klicken Sie auf die Schaltfläche unten. Bitte beachten Sie, dass dabei Daten an Drittanbieter weitergegeben werden.
Mehr InformationenSie sehen gerade einen Platzhalterinhalt von X. Um auf den eigentlichen Inhalt zuzugreifen, klicken Sie auf die Schaltfläche unten. Bitte beachten Sie, dass dabei Daten an Drittanbieter weitergegeben werden.
Mehr Informationen

