Pressemitteilung | Naturschutzbund Deutschland e.V. (NABU)

Eigene Rechte für unsere Natur! / Der NABU befürwortet Förderung des Vorhabens, eigene Rechte der Natur ins Grundgesetz einzubringen

(Berlin/Erfurt) - Trotz einer Vielzahl von Gesetzen und Projekten gelingt es bisher nicht, das Artensterben und die Zerstörung von Lebensräumen aufzuhalten. Es fehlt nicht an Wissen darüber was zu tun ist. Politische Ziele werden nicht ernst genommen, existierende Regelungen nicht durchgesetzt. Im Natur- und Umweltschutz herrscht ein Handlungs- und Vollzugsdefizit. Das möchten wir ändern! Der Schutz der Natur braucht einen höheren Stellenwert, auch in unserem Rechtssystem.

Der NABU will daher prüfen, welche Anpassungen des Grundgesetzes dafür sorgen könnten, dass dem Schutz der Natur und dem Eigenwert von Tieren und Pflanzen ein überwiegendes öffentliches Interesse eingeräumt wird. Einen entsprechenden Auftrag hat die Bundesvertreterversammlung des NABU am 13. November 2022 in Erfurt beschlossen. In dem Beschluss heißt es "Die Rechte der Natur anzuerkennen, ist auch Teil einer Überlebensstrategie für den Menschen, der gegenwärtig seine eigene Existenz durch den Raubbau an der Biosphäre und an deren Artenreichtum gefährdet.”

Die Bewegung, der Natur oder ihren Bestandteilen Rechte einzuräumen, ist nicht neu. So enthält beispielsweise die Verfassung von Ecuador seit 2008 - als weltweit erste - Rechte der Natur. Auch in Europa zeichnet sich eine Veränderung ab: Der Senat in Madrid hat im September nach Zustimmung des Abgeordnetenhauses mit großer Mehrheit beschlossen, dass die stark belastete Salzwasserlagune Mar Menor an der spanischen Mittelmeerküste als erstes Ökosystem Europas eine eigene Rechtspersönlichkeit mit einklagbaren Rechten erhält. Hier kann nun jeder Bürger - auch wenn er nicht selbst betroffen ist - die Justiz wegen einer vermuteten Verletzung von Rechten der Lagune anrufen.

Als Folge einer weltweiten Kampagne des NABU-Dachverbands BirdLife International, bekräftigte die UN-Generalversammlung im Juni 2022 zudem ein Menschenrecht auf eine saubere, gesunde und nachhaltig genutzte Umwelt.

Diese und weitere Beispiele aus der ganzen Welt geben Rückenwind für das Anliegen, die Natur per Grundgesetzänderung zu einer eigenen juristischen Person zu machen.

Hintergrund: Bundesvertreterversammlung 
Die Bundesvertreterversammlung ist das wichtigste beschlussfassende Gremium des NABU. Ehrenamtlich Aktive in den Landesverbänden wählen dazu Delegierte, die hier einmal im Jahr zusammenkommen. Sie wählen das Präsidium, beschließen den Haushalt und entscheiden darüber, welchen Themen und Projekten sich der Verband schwerpunktmäßig widmen wird.

Quelle und Kontaktadresse:
Naturschutzbund Deutschland e.V. (NABU) Pressestelle Charitéstr. 3, 10117 Berlin Telefon: (030) 284 984-0, Fax: (030) 284 984 - 20 00

(jg)

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