Pressemitteilung | Verband der Privaten Bausparkassen e.V.
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Eigenheimrentengesetz verabschiedet

(Berlin) - Zur Zustimmung des Bundesrats zum Eigenheimrentengesetz erklärt der Vorsitzende des Verbandes der Privaten Bausparkassen, Andreas J. Zehnder:

„Mit der endgültigen Verabschiedung des Eigenheimrentengesetzes hat in der Politik die Erkenntnis gesiegt, dass das Wohneigentum ein wesentlicher Bestandteil der Altersvorsorge ist. Die privaten Bausparkassen arbeiten derzeit mit Hochdruck an Riester-Bausparverträgen, die die Förderung in der Spar- und Darlehensphase garantieren. Wir bauen auf eine zügige Zertifizierung und hoffen, Anfang November mit den neuen Produkten auf dem Markt zu sein. Der Kunde kann sich dann noch die volle Förderung für 2008 sichern.

Ein Ehepaar mit zwei neu geborenen Kindern kommt so bei voller Ausschöpfung der Förderung in 20 Jahren, ohne Zinsen gerechnet, auf 42.000 Euro Eigenkapital – davon 18.160 Euro staatlicher Zuschuss. Bei einem Zinssatz von drei Prozent beträgt das Eigenkapital über 58.000 Euro. Für Normalverdiener ist die Förderung ein wichtiger Anreiz, um sich den Traum von den eigenen vier Wänden erfüllen zu können.

Wichtig ist, dass junge Menschen von der Zweckbindung bei der Wohnungsbauprämie ausgenommen bleiben. In diesem Alter will man noch keine verbindlichen Anlageentscheidungen für lange Zeiträume treffen. Die Flexibilität garantiert ihre Sparmotivation. Im Übrigen gilt für die über 25-jährigen die unbegrenzte Zweckbindung erst 2009.

Schwer anfreunden können wir uns nach wie vor mit der nachgelagerten Besteuerung. Wir werden jedoch alles unternehmen, um das neue Gesetz den Bürgern so verständlich wie möglich zu machen.“

Quelle und Kontaktadresse:
Verband der Privaten Bausparkassen e.V. Pressestelle Klingelhöferstr. 4, 10785 Berlin Telefon: (030) 590091-500, Telefax: (030) 590091-501

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