Pressemitteilung | Deutsches Institut für Wirtschaftsforschung (DIW)

Eigenkapitalvereinbarung nach Basel II: Keine Einschränkung für den Mittelstand

(Berlin) - Die Befürchtung, dass die neue Basler Eigenkapitalvereinbarung (Basel II) die Kreditvergabe für den Mittelstand verteuern oder sogar reduzieren könnte, ist unberechtigt. Der aktuelle Wochenbericht 11/2003 des DIW Berlin zeigt, dass nach den im Jahre 2002 vom Basler Ausschuss für Bankenaufsicht beschlossenen Zugeständnissen keine allgemeine Verschlechterung die Finanzierungsbedingungen für den Mittelstand zu erwarten ist. Der Volkswirtschaft würde allerdings auch kein Schaden drohen, wenn Basel II einen Anstieg der Eigenkapitalunterlegung für den Mittelstand als Ganzes erzwingen würde. Erhöhte Eigenkapitalpuffer im Bankensektor, soweit sie für die Stabilisierung des Bankensystems notwendig sind, tragen zum Investorenschutz (Schutz von Spareinlagen) bei. Kommt es auf kurze Frist zum Konflikt zwischen den Zielen „Stabilität des Bankensystems“ und „hinreichende Finanzierung des Mittelstandes“, kann ein solcher Zielkonflikt wegen der überragenden volkswirtschaftlichen Bedeutung eines stabilen Bankensystems keinesfalls durch eine Unterordnung des Stabilitätsziels gelöst werden. Um den Zielkonflikt zu vermeiden, wäre es denkbar, die bonitätsverbessernden Förderprogramme aufzustocken.

99.7 Prozent der deutschen Unternehmen sind kleine und mittelständische Unternehmen (KMU). Für sie stellen Bankkredite nach der Selbstfinanzierung die zweitwichtigste Finanzierungsquelle dar. Das erklärte Ziel von Basel II ist es, zwischen guten und schlechten Risiken zu unterscheiden und die jeweiligen Risikokosten verursachungsgerecht zu verteilen. Sollte dies Mittelstandsbanken tatsächlich dazu zwingen, mehr Eigenkapital als bisher vorzuhalten, so würde der Anstieg auf eine bisher unzureichende Absicherung gegen unerwartete Ausfallrisiken hindeuten.

Der DIW-Wochenbericht betont, dass Basel II auch einen heilsamen Zwang ausüben und die mittelständischen Unternehmen veranlassen kann, im eigenen Interesse risikoreduzierende Maßnahmen zu ergreifen und damit zur Verbesserung ihres Ratings beizutragen. Häufig wird die Ansicht vertreten, dass Banken ihre Kreditvergabe bereits jetzt am neuen Basler Regelwerk orientieren. Trifft diese Einschätzung zu, so ist die vor allem konjunkturbedingte Einschränkung der Nettokreditvergabe ein weiteres Indiz dafür, dass Basel II keine dramatischen Veränderungen bei der Versorgung des Mittelstandes mit Krediten hervorrufen wird.

Quelle und Kontaktadresse:
Deutsches Institut für Wirtschaftsforschung (DIW) Königin-Luise-Str. 5 14195 Berlin Telefon: 030/897890 Telefax: 030/89789200

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