Eigenständiges Arbeitnehmerdatenschutzgesetz überfällig
(Berlin) - Der DGB sieht sich angesichts der Fälle von Datenmissbrauch u.a. bei der Bahn, der Telekom und bei Lidl in seiner Forderung nach einem eigenständigen Arbeitnehmer- datenschutzgesetz leider eindrucksvoll bestätigt. Ausdrücklich begrüßte die stellvertretende DGB-Vorsitzende Ingrid Sehrbrock, dass auch der Bundesdatenschutzbeauftragte Schaar diese Position stütze und enge Grenzen für die betriebliche Nutzung von Mitarbeiterdaten vorschlage. Der Zweck - wie z.B. Korruptionsbekämpfung - heilige eben nicht jedes Mittel.
Das Arbeitnehmerdatenschutzgesetz müsse Arbeitgeber dazu verpflichten, den Persönlichkeitsschutz der ArbeitnehmerInnen voll zu respektieren, verlangte Sehrbrock. Dazu gehöre u.a.:
- das ausdrückliches Verbot der gezielten Beobachtung und Überwachung von Beschäftigten sowohl am Arbeitsplatz als auch im privaten Umfeld;
- der Verzicht auf Kontrolle von Beschäftigten durch Foto-, Video- oder Tonaufnahmen, computergesteuerte oder biometrische Systeme, andere Beschäftigte oder externe Detektive;
- ein grundsätzliches, durch Arbeitsvertrag unabdingbares Verbot des Zugriffs auf Nutzerdaten bei der Verwendung von Internet und E-Mail;
- eine verpflichtende Betriebsvereinbarung, soweit der Schutz von Anlagen eine Überwachung nötig mache;
- die Beschränkung des Fragerechts und der Möglichkeit von ärztlichen Untersuchungen bei der Einstellung auf das absolut Notwendige sowie das Verbot von Genomanalysen im Arbeitsverhältnis;
- das Beweisverwertungsverbot für unrechtmäßig erhobene Daten und
- ein Schmerzensgeld bei Verstößen sowie eine Strafbewehrung bei Verletzung des Persönlichkeitsrechts. Dringend erforderlich ist eine Sanktionierung der Betriebe, die sich nicht an Recht und Gesetz halten.
Quelle und Kontaktadresse:
Deutscher Gewerkschaftsbund (DGB), Bundesvorstand
Axel Brower-Rabinowitsch, Leiter, Presse- und Öffentlichkeitsarbeit
Henriette-Herz-Platz 2, 10178 Berlin
Telefon: (030) 24060-0, Telefax: (030) 24060-324
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