Pressemitteilung | Deutscher Gewerkschaftsbund (DGB) - Bundesvorstand
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Eigenständigkeit und freien Zugang zu Sozialgerichten bewahren

(Berlin) - Mit den geplanten Änderungen des Sozialgerichtsgesetzes sollen die Länder die Möglichkeit erhalten, Gerichtsverfahren zum neuen Arbeitslosengeld II und zur Sozialhilfe durch die Verwaltungsgerichte entscheiden zu lassen. Außerdem sollen allgemeine Verfahrensgebühren erhoben werden. Dazu erklärte die stellvertretende DGB-Vorsitzende Ursula Engelen-Kefer am 27. Mai in
Berlin: "Die tiefgreifenden Einschnitte im Arbeits- und Sozialrecht erfordern, dass die Betroffenen weiterhin auf eine einheitliche Sozialrechtsprechung vertrauen können und eine gerichtliche Klärung nicht durch zusätzliche Kosten erschwert wird. Die Verunsicherung der Menschen darf nicht durch rechtliche Unsicherheiten oder neue Gebühren unnötig auf die Spitze getrieben werden.

Die aus Kapazitätsgründen geplante Übertragung von Sozialgerichtsverfahren auf Verwaltungsgerichte muss eine Übergangslösung bleiben. Der vorliegende Gesetzentwurf darf nicht als Einstiegsmodell für eine Abschaffung der Sozialgerichte missbraucht werden. Denn die Spezialisierung der Richterschaft ist unverzichtbar für die Qualität der Rechtsprechung. Schon bei der Übergangslösung droht ein Durcheinander. So werden Arbeitslosengeld-Bezieher an die Sozialgerichte, Langzeitarbeitslose aber an die Verwaltungsgerichte verwiesen. Wenn verschiedene Gerichte bei gleicher Rechtsgrundlage über dieselben Fragen entscheiden, ist zu befürchten, dass diese Praxis zu Ungleichbehandlung und unterschiedlicher Rechtsprechung führt.

Die Einführung von Gerichtsgebühren für Sozialgerichtsverfahren wird vom DGB strikt abgelehnt. Die Kostenfreiheit vor allem für sozial Schwache, insbesondere Alte, Behinderte und Kranke muss erhalten bleiben. Denn schon heute zahlt der Sozialversicherungsträger für jedes Verfahren eine Gebühr, die aus den Beiträgen der Versicherten finanziert wird. So ist es inakzeptabel, dass Versicherte, die einen Anspruch aus eigener Sozialversicherung geltend machen, mit doppelten Gebühren für das Verfahren belegt werden."

Quelle und Kontaktadresse:
Deutscher Gewerkschaftsbund (DGB) Henriette-Herz-Platz 2, 10178 Berlin Telefon: 030/24060-0, Telefax: 030/24060324

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