Eigenverantwortung statt Verpflichtung / Keine sanktionsbewehrte Fortbildungspflicht für Steuerberater
(Berlin) - Die Delegierten der Mitgliederversammlung des Deutschen Steuerberaterverbands e.V. (DStV) haben am 3. Juni 2005 eine Resolution gegen die Einführung von gesetzlichen Nachweispflichten und Sanktionen bei der Fortbildung für Steuerberater verabschiedet.
Der DStV beruft sich bei seiner ablehnenden Haltung insbesondere auf den Grundgedanken der Freiberuflichkeit der Steuerberater. Das Selbstverständnis der Steuerberater widerspricht der Einführung von Nachweispflichten. Die Pflicht zur gewissenhaften Berufsausübung und die Berufsordnung der Steuerberater indizieren bereits heute eine allgemeine Fortbildungspflicht, allerdings ohne Nachweise und Sanktionen.
Nachweise und Sanktionen sind nach Auffassung der DStV-Mitgliederversammlung überflüssig, da die Steuerberater aus bedeutsamen Eigeninteressen ihrer allgemeinen Fortbildungspflicht nachkommen.
Quelle und Kontaktadresse:
Deutscher Steuerberaterverband e.V. (DStV)
Littenstr. 10, 10179 Berlin
Telefon: 030/278762, Telefax: 030/27876799
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