Pressemitteilung | Deutscher Raiffeisenverband e.V. (DRV)

Ein Jahr EuGH-Entscheid zu neuen Züchtungstechniken / DRV-Hauptgeschäftsführer Dr. Henning Ehlers: "Wir brauchen endlich Rechtssicherheit"

(Berlin) - Der Deutsche Raiffeisenverband (DRV) mahnt im Umgang mit neuen Züchtungstechniken Rechtssicherheit an. "Vor einem Jahr hat der Europäische Gerichtshof (EuGH) seine Entscheidung zur Anwendbarkeit des Gentechnikrechts auf bestimmte neue Züchtungstechniken getroffen - und seitdem ist nichts passiert. Die Bundesregierung ist in dieser Sache zerstritten und die Diskussion auf europäischer Ebene verläuft bisher leider sehr schleppend. Das muss ein Ende haben. Die EU-Institutionen, nicht zuletzt die künftige Kommission, müssen hier dringend handeln.", sagte DRV-Hauptgeschäftsführer Dr. Henning Ehlers.

Am 25. Juli 2018 hatte der EuGH entschieden, Genome-Editing-Verfahren rechtlich als Gentechnik einzustufen. Das bedeutet, dass sie der Freisetzungsrichtlinie unterliegen, mit der sehr strenge Zulassungs- und Kennzeichnungsverpflichtungen verbunden sind. Deren Umsetzung und Kontrolle sind jedoch problematisch, da derzeit nicht nachweisbar ist, ob neue Züchtungstechniken verwendet wurden.

Generell bedauert der DRV, dass der EuGH mit seiner Entscheidung eine Situation geschaffen hat, in der die Forschungsergebnisse führender Wissenschaftler nicht beachtet werden. Sie haben gezeigt, dass Mutationen durch neue Züchtungstechniken nicht von natürlich auftretenden Mutationen zu unterscheiden sind. Ehlers: "Die Nutzung von Innovationen in der Pflanzenzüchtung ist durch das EuGH-Urteil deutlich erschwert worden. Wir müssen aufpassen, dass Deutschland, und ganz Europa, im Vergleich mit anderen Ländern nicht den Anschluss an wichtige Entwicklungen verlieren."

Quelle und Kontaktadresse:
Deutscher Raiffeisenverband e.V. (DRV) Pressestelle Pariser Platz 3, 10117 Berlin Telefon: (030) 856214-430, Fax: (030) 856214-432

(df)

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