Pressemitteilung | GdW Bundesverband deutscher Wohnungs- und Immobilienunternehmen e.V.

Ein Jahr schwarz-gelb: Politische Ziele und politisches Handeln wieder vereinen / GdW-Präsident Lutz Freitag zieht auf dem Verbandstag 2010 Zwischenbilanz

(Berlin) - "Nach einem Jahr schwarz-gelber Bundesregierung lautet unsere Forderung: Sie muss ihre politischen Ziele und ihr politisches Handeln wieder vereinen", so Lutz Freitag, Präsident des GdW Bundesverband deutscher Wohnungs- und Immobilienunternehmen anlässlich des Pressetermins zum Auftakt des GdW Verbandstags in Berlin. Zentrale Themen dabei seien die energetische Gebäudesanierung, die Städtebauförderung und das Mietrecht. "Es gibt Baustellen, die nur ausgehoben und eingezäunt, aber noch nicht begonnen worden sind. Und einige Bauvorhaben widersprechen der politischen Architektur und Statik", erklärte Freitag.

Kürzungen der CO2-Gebäudesanierung hätten Investitionsausfall von 13,5 Mrd. Euro zur Folge

Die Kürzung der Mittel des CO2-Gebäudesanierungsprogramms macht die Klimaschutzziele der Bundesregierung unrealisierbar", so Freitag. Die Verbesserung der Energieeffizienz gehört für die Wohnungswirtschaft bereits seit Jahrzehnten untrennbar zur Bewirtschaftung ihrer Bestände. Seit 1990 wurden bei den GdW-Unternehmen 32 Prozent der Wohnungen energetisch umfassend modernisiert und weitere 27 Prozent energetisch teilmodernisiert. Das CO2-Gebäudesanierungsprogramm ist für Wohnungsunternehmen ein wichtiger Anreiz, Investitionen in die energetische Sanierung ihrer Bestände zu tätigen; denn es werden damit - wenigstens teilweise - die unrentierlichen Investitionskostenanteile bei der Umsetzung höherer energetischer Standards finanziert.

Gerade die Förderung der energetischen Gebäudesanierung hat einen besonders hohen Multiplikatoreffekt: Ein Euro öffentliche Förderung bewirkt rund neun Euro private Investitionen. Durch eine Kürzung der Mittel auf 436 Mio. Euro stehen 2011 rund 1 Mrd. Euro weniger zur Verfügung als noch in 2010 und rund 1,5 Mrd. Euro weniger als 2009. Der immense Multiplikatoreffekt bedeutet aber auch: Es ist mit einem Rückgang des volkswirtschaftlich wirksamen Investitionsvolumens um 9 Mrd. Euro bzw. 13,5 Mrd. Euro zu rechnen. "Die Kürzungen wirken sich bei gesamtwirtschaftlicher und -fiskalischer Betrachtung negativ auf den Haushalt aus, weil einem relativ geringen Ausgabenrückgang ein dadurch verursachter viel größerer Einnahmeausfall gegenüber steht", so Freitag. Darüber hinaus wies der GdW-Präsident darauf hin, dass die geplante Aufstockung der Mittel um 500 Mio. Euro durch den "Energie- und Klimafonds" noch keineswegs gesichert sei. Der Fonds solle sich teilweise aus den zusätzlichen Erlösen aus der Laufzeitverlängerung der Atomkraftwerke speisen. Die Opposition hat jedoch angekündigt, gegen die Laufzeitverlängerung vor dem Bundesverfassungsgericht Klage zu erheben. "Sollte diese Klage erfolgreich sein, stünden 2011 nur 436 Mio. Euro für das CO2-Gebäudesanierungsprogramm zur Verfügung und ab 2012 wäre die Finanzierung der Programme dann gänzlich ungesichert.

Städtebauförderung auf hohem Niveau weiterführen

"Die geplanten Mittelkürzungen des Bundes im Bereich der Städtebauförderung gefährden den sozialen Zusammenhalt sowie die Entwicklung und den Umbau der Städte und Wohnquartiere", erklärte Freitag. Sie würden einen Rückgang öffentlicher Mittel für Investitionen und soziale Maßnahmen um das Dreifache bedeuten, weil die Städtebauförderung durch Länder und Kommunen in der Regel komplementär mitfinanziert wird. Das Erfolgsprogramm der Städtebauförderung dürfe auch wegen seiner positiven Arbeitsmarkteffekte und seiner Bedeutung gerade für die regionale Wirtschaft nicht gekürzt werden. Seine hohe volkswirtschaftliche Multiplikatorwirkung sei unumstritten.

Die negativen Konsequenzen, die eine Kürzung der Städtebauförderung hätte, belegt auch eine aktuelle Kurzstudie des Verbandes Berlin-Brandenburgischer Wohnungsunternehmen e.V. (BBU), Mitglied des GdW. Danach gehen knapp 60 Prozent der Wohnungsunternehmen in Berlin und Brandenburg davon aus, dass die Kürzungen gravierende Folgen für ihre Arbeit hätten. Besonders betroffen wären die Bereiche energetische Modernisierung (57 Prozent) und Soziale Stadt (26 Prozent). Darüber hinaus könnten allein im Verbandsbereich des BBU in Folge der Kürzungen Investitionsvorhaben mit einem Volumen von rund 100 Millionen Euro akut gefährdet sein.

"Die Anfang Oktober im Bauausschuss des Deutschen Bundestages empfohlene Aufstockung der Städtebauförderung um 150 Mio. Euro auf 455 Mio. Euro für 2011 ist zwar ein ermutigendes Signal für die abschließenden Haushaltsberatungen. Das Ausmaß der Aufstockung ist allerdings unzureichend und steht noch unter dem Vorbehalt der Entscheidung des Haushaltsausschusses", erklärte Freitag. Hinzu komme, dass der Beschluss vorsehe, die Mittelverwendung im Programm "Soziale Stadt" auf rein investive Maßnahmen zu beschränken.

Stadtumbau Ost kann nur mit Altschuldenhilferegelung weiter gehen - rund 800 Mio. Euro für 250.000 abzureißende Wohnungen

"Das Programm `Stadtumbau Ost´ in seiner Einheit von Rückbau und Aufwertung ist eine Erfolgsgeschichte und soll bis 2016 fortgesetzt werden", erklärte Lutz Freitag. Durch den Abriss von rund 280.000 Wohnungen bis Ende 2009 konnte ein Anstieg der Leerstände verhindert werden. Die Aufwertung der Städte ist im Zusammenspiel mit den anderen städtebaulichen Förderprogrammen insgesamt gut vorangekommen. Die Wohnungsunternehmen selbst haben seit 2002 über 17 Mrd. Euro in die Verbesserung ihres auch in Zukunft benötigten Wohnungsbestandes und in das Wohnumfeld investiert.

"Nun muss dringend eine Anschlussregelung für die Altschuldenproblematik geschaffen werden", fordert Freitag. Jedes Wohnungsunternehmen, das im Rahmen eines Stadtentwicklungskonzeptes Wohnungen abreißt, brauche dafür eine Altschuldenentlastung. Ansonsten werde der Stadtumbau in Ostdeutschland zum Erliegen kommen. Die Wohnungsunternehmen der neuen Länder seien durch Altschulden von rund 55 Euro pro Quadratmeter, die noch aus der Finanzierung des DDR-Wohnungsbaus herrühren, stark belastet. Freitag rechnet mit einer notwendigen Summe von insgesamt rund 800 Mio. Euro, um von 2010 bis 2016 - wie geplant - 250.000 Wohnungen wirklich vom Markt nehmen zu können.

In einem von der Bundesregierung in Auftrag gegebenen Gutachten "Altschuldenhilfe und Stadtumbau" hat empirica die Fortführung der Altschuldenentlastung in veränderter Form empfohlen. Danach soll eine Altschuldenentlastung gewährt werden, wenn ein Unternehmen Wohngebäude abreißt und den Entlastungsbetrag in Höhe der Altschulden vollständig in die Sanierung von Wohngebäuden in der Innenstadt investiert. "Wir begrüßen die Empfehlung einer Anschlussregelung durch das Gutachten", erklärte Freitag. Jedoch dürfe die Entlastung nicht daran gekoppelt werden, dass - nur - in der Innenstadt investiert werden darf. Es müssten vielmehr alle für die Wohnraumversorgung in der Zukunft notwendigen Wohnquartiere als "investitionswürdig" gelten. Darüber hinaus forderte der GdW-Präsident, dass auch der Teilrückbau von Wohngebäuden in die Altschuldenentlastung einbezogen werden müsse.

Entwurf eines Mietrechtsänderungsgesetzes unzureichend - Position des GdW zu den Plänen des Justizministeriums

Der Entwurf eines Mietrechtsänderungsgesetzes werde dem Anspruch, den die Regierung im Koalitionsvertrag formuliert hat, nicht gerecht, erklärte Freitag. Eigentlich sollten die Hürden im Mietrecht für eine energetische Sanierung zum gemeinsamen Vorteil von Mietern und Eigentümern gesenkt und die bestehenden Möglichkeiten der gewerblichen Wärmelieferung (Energiecontracting) im Mietwohnungsbereich erweitert werden. Völlig unzureichend sei, dass das Mietminderungsrecht bei Beeinträchtigungen durch energetische Sanierungsmaßnahmen nur dann ausgeschlossen werden solle, wenn der Eigentümer zu energetischen Maßnahmen gesetzlich verpflichtet ist. Das Minderungsrecht des Mieters müsse gerade dann ausgeschlossen werden, wenn sich der Vermieter freiwillig zu klima- und umweltfreundlichen Modernisierungen entschließt, so Freitag.

Auch die geplante Neuregelung der Duldungspflicht des Mieters sei unzulänglich, kritisierte Freitag. Denn die Duldungspflicht von energetischen Sanierungsmaßnahmen soll auch künftig unter dem Vorbehalt einer Härteklausel stehen. Angesichts dieser zentralen Schwachpunkte könnten die Änderungen keinen positiven Effekt für die energetische Modernisierung des vermieteten Wohnraums entfalten. "Klimapolitik und Mietrecht müssen tatsächlich in Einklang gebracht werden", forderte Freitag.

Auch der politische Umgang mit dem Energiecontracting sei weiterhin eine offene Baustelle, so der GdW-Präsident. Hier seien bisher nicht nur keinerlei mietrechtliche Erleichterungen konkret vorgeschlagen worden, sondern das Energiecontracting wurde in der Zwischenzeit sogar noch ökonomisch belastet: Die bisherige Ökosteuerermäßigung für das Contracting wurde gestrichen, obwohl das Energiekonzept der Bundesregierung vorsieht, Contracting mit ambitionierten Energieeinsparvorgaben ab 2013 steuerlich zu begünstigen. "Damit gehen im politischen Hin und Her notwendige weitere Anreize für eine energieeffizientere Wärmeversorgung im Contracting-Modell verloren", so Freitag. Außerdem würden bestehende effiziente Versorgungen zusätzlich belastet. Der Wegfall der Steuerermäßigung betreffe im Übrigen auch die Fernwärme und damit eine weitere umweltschonende Energieversorgung. Dies sei nicht nachvollziehbar.

Quelle und Kontaktadresse:
GdW Bundesverband deutscher Wohnungs- und Immobilienunternehmen e.V. Katharina Burkardt, Pressesprecherin Mecklenburgische Str. 57, 14197 Berlin Telefon: (030) 824030, Telefax: (030) 82403199

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