Pressemitteilung | Deutscher Kulturrat e.V.

Ein Pyrrhussieg für Künstler und Publizisten?

(Bonn) - Der Referentenentwurf zur Reform des Künstlersozialversicherungsgesetzes liegt nun vor. Der Deutsche Kulturrat freut sich sehr, dass seine Vorschläge zur Verbesserung der Situation der Versicherten von der Bundesregierung aufgenommen wurden.

Nach dem Referentenentwurf wird es Berufsanfängern künftig möglich sein, Berufsunterbrechungen in der Berufsanfängerzeit geltend zu machen. Damit wird möglich, dass nur die tatsächliche Berufsanfängerzeit zählt und Unterbrechungen aufgrund von Zivildienst, Kindererziehung und ähnlichem sich nicht mehr negativ auf die Berufsanfängerzeit auswirken.

Auch für die Generation an Künstlern und Publizisten, die in den nächsten Jahren in die Rente gehen werden, wurden deutliche Verbesserungen geschaffen Sie werden in Zukunft in die Krankenversicherung der Rentner aufgenommen, auch wenn sie keine ausreichenden Versichertenjahre in der gesetzlichen Sozialversicherung aufweisen. Damit wird dem Umstand Rechnung getragen, dass die Künstlersozialversicherung erst im Jahr 1982 eingeführt wurde und die Künstler und Publizisten, die jetzt das Rentenalter erreichen, keine Möglichkeit hatten, sich vorher in der gesetzlichen Sozialversicherung zu versichern.

Ebenfalls positiv ist, dass künftig Unterschreitungen des Mindesteinkommens möglich sein sollen, wenn in anderen Jahren dieses Mindesteinkommen zur Versicherung in der Künstlersozialversicherung erreicht wird. Berufstypische Schwankungen im Einkommen wirken sich damit nicht mehr schädlich auf den Versichertenstatus aus.

Mit diesen Verbesserungen zum Status der Versicherten wurden wichtige Schritte zu einer besseren sozialen Absicherung der Künstler und Publizisten gemacht.

Es steht allerdings zu befürchten, dass diese positive Entwicklung durch einen fehlenden Ausgleich auf der Verwerterseite wieder zunichte gemacht wird.

Der Deutsche Kulturrat hat einen konkreten Vorschlag für Verbesserungen auf Seiten der Verwerter vorgetragen. Dieser Vorschlag soll dazu beitragen, dass eine größere Gerechtigkeit unter den Verwertern künstlerischer Leistungen erzielt und damit die Künstlersozialversicherung langfristig gesichert wird.

Konkret schlägt der Deutsche Kulturrat vor, dass künftig die Verwerter künstlerischer Leistungen von freiberuflichen Künstlern und Publizisten einen festen Satz auf die gezahlten Entgelte an freiberuflich tätige Künstler und Publizisten (Künstlersozialabgabe) an die Künstlersozialkasse entrichten Vorgeschlagen wurden 3,3% Künstlersozialabgabe. Mit diesem Abgabesatz wäre es möglich rund 50% des erforderlichen Arbeitgeberanteils zur Künstlersozialversicherung zu erzielen. Die restlichen 50% des Arbeitgeberanteils müsste der Bund übernehmen.

Nach diesem Vorschlag würde das das Künstlersozialversicherungsgesetz tragende Konzept, nach dem der Bund für einen Teil der Verwerter künstlerischer und publizistischer Leistungen einspringt und deren Anteil zur Künstlersozialversicherung übernimmt, verwirklicht werden.

Nach dem Künstlersozialversicherungsgesetz steht der Bundeszuschuss zur Künstlersozialversicherung für folgende Ausnahmen ein:

1. dass ein Verwerter nur bis zu zwei Mal im Jahr künstlerische oder publizistische Leistungen verwertet.

2. die Entgelte der Versicherten aus Leistungen von Verwertungsgesellschaften stammen.

3. der Versicherte seine künstlerische oder publizistische Leistung direkt für den Endverbraucher ohne Einschaltung eines professionellen Verwerters erbringt.

Diese drei Ausnahmen wurden bei der Schaffung des Künstlersozialversicherungsgesetzes aus kultur- und aus sozialpolitischen Gründen geschaffen. Der Bund hat die Verpflichtung weiterhin für die von ihm geschaffenen Ausnahmen von der Künstlersozialabgabe einzustehen.

Der Deutsche Kulturrat fordert ferner den Bund auf, die Künstlersozialkasse in den Stand zu versetzen, tatsächlich alle Verwerter künstlerischer und publizistischer Leistungen zu erfassen. Bislang ist es so, dass der engere Kreis der Kulturwirtschaft umfassend zur Zahlung der Künstlersozialabgabe herangezogen wird. Unternehmen, die anderen Branchen angehören, gleichwohl ebenfalls die Leistungen freiberuflicher Künstler und Publizisten in Anspruch nehmen, werden häufig über die Künstlersozialkasse nicht informiert und führen daher keine Beiträge ab.

Diese Ungerechtigkeit unter den Verwertern muss beseitigt werden. Die zentrale Forderung des Deutschen Kulturrates ist, dass bei einer Reform des Künstlersozialversicherungsgesetzes für beide Seiten, Versicherte und Abgabepflichtige, Verbesserungen eingeführt werden müssen. Nur dann hat die Künstlersozialversicherung Bestand.

Werden einseitig nur Verbesserungen für die Versicherten umgesetzt, steht zu befürchten, dass die Abgabepflichtigen beim Europäischen Gerichtshof klagen werden. Da es die Künstlersozialversicherung nur in der Bundesrepublik Deutschland gibt, hätte eine Klage auf Wettbewerbsverzerrungen durchaus Erfolgschancen.

Die Verbesserungen im Versicherungsschutz der Künstler und Publizisten könnte sich damit schnell als Pyrrhussieg erweisen.

Quelle und Kontaktadresse:
Deutscher Kulturrat Weberstr. 59 a, 53113 Bonn Telefon: 0228/201350 Telefax: 0228/2013521

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